200 (Sparkasse Stadtlengsfeld.)
Der Kassierer wird in Behinderungsfällen vom Gegenbuchführer vertreten. Für den
Gegenbuchführer ist ein Stellvertreter zu bestellen und zu verpflichten.
Über die Sicherheitsleistung und Bezahlung der Kassenbeamten faßt der Gemeinderat
Beschluß.
8 11.
Ein Beamter der Sparkasse kann nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes der-
selben sein.
§ 12.
Die Prüfung der Schuldurkunden ist durch einen besonderen durch den Gemeinderat zu
ernennenden, juristisch gebildeten Rechtsbeistand zu bewirken bezw. zu bescheinigen, dessen Be-
zahlung vom Gemeinderat festgesetzt wird und aus der Sparkasse erfolgt.
Wenn ein Jurist Mitglied des Sparkassenvorstandes ist, kann der Vorstand von der
Bestellung eines juristischen Prokurators absehen.
Dem juristischen Vorstandsmitgliede liegen alsdann die Pflichten ob, die nach Abs. 1 dem
Prokurator auferlegt sind.
WV. Won den Einlagen.
8 13.
Die niedrigste Einlage bei der Sparkasse beträgt eine Reichsmark. Über die Einlagen
werden den Einlegern Schuldbücher ausgestellt, welche mit dem Stempel der Sparkasse zu
versehen sind.
Diese Schuldbücher lauten auf bestimmte Namen.
Den Schuldbüchern sind gegenwärtige Satzungen im Auszuge beizufügen.
Bei der ersten Einlage sind für das Buch 20 F zu entrichten, ausgenommen in dem im
letzten Absatz dieses Paragraphen genannten Falle.
Für Einlagen, welche von einem Vormund, Beistand oder Pfleger mit der Bestimmung
gemacht werden, daß zu ihrer Erhebung die Genehmigung des Gegenvormundes oder des
Vormundschaftsgerichts erforderlich sei, ebenso für Einlagen, hinsichtlich deren diese Bestimmung
vom Vormund, Beistand oder Pfleger erst später getroffen wird, gelten folgende besondere
Vorschriften:
1. Die Schuldbücher sind sowohl auf dem Unschlage, wie auf den sämtlichen Blättern
durch nachstehenden Vermerk: „Zur Erhebung des Geldes bedarf es der Genehmigung
des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsgerichts“, augenfällig kenntlich zu machen.
2. Kapitalrückzahlungen werden auf solche Einlagen nur dann geleistet, wenn entweder
der Gegenvormund seine Genehmigung dazu mündlich im Geschäftslokale der Sparkasse
erteilt, oder die von ihm erteilte Genehmigung durch eine gerichtliche oder notariell
beglaubigte Urkunde nachgewiesen wird, oder wenn eine die Rückzahlung genehmigende
Urkunbde des Vormundschaftsgerichts vorgelegt wird.
Will der Einleger nach Erledigung der Vormundschaft über das Guthaben verfügen, so
hat er eine Bescheinigung des Vormundschaftsgerichts über die Aufhebung der Vormundschaft
beizubringen.