Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

(Sparkasse Stadtlengsfeld.) 205 
Art, oder bei der Reichsbank oder bei einer weimarischen Sparkasse oder bei der Gothaer 
Privat-Bank in Gotha verzinslich anzulegen. Im letzteren Falle darf die Summe der ange- 
legten Gelder den Betrag von 30 000 (A4| nicht überschreiten. 
§ 27. 
Bei der Ausleihung der Sparkassengelder auf Hypotheken kann auf Verlangen der Dar- 
leihenden dabei eine Tilgungsrente festgestellt werden, welche neben dem Überschuß des fort- 
laufenden, vom ganzen ursprünglichen Kapitale zu zahlenden Zinsenbetrags ½ Prozent oder 
eine Vervielfältigung hiervon betragen muß. 
8 28. 
An die politische und Schulgemeinde Stadtlengsfeld dürfen Spargelder und eigenes Ver— 
mögen der Sparkasse nur in verbrieften Forderungen bis zur Gesamthöhe von ½ der Aktiv- 
kapitalien der Sparkasse dargeliehen werden. 
§ 29. 
Es darf kein Darlehn aus der Sparkasse ausgezahlt werden, ehe nicht die Bescheinigung 
über die erfolgte Prüfung der Schuldurkunde von dem Rechtsbeistand vorgelegt worden ist (8 12 
der Satzungen). Handelt es sich jedoch um Abstoßung eines Darlehns durch amtsgerichtliche 
Vermittelung, so muß die Prüfung durch den Rechtsbeistand ausnahmsweise alsbald nach der 
Auszahlung erfolgen. 
§ 30. 
Quittungen über eingezahlte Zinsen auf ausgeliehene Kapitale und die Zurückzahlung 
solcher Kapitale selbst, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Namensunterschrift des Kassierers und 
Gegenbuchführers. 
8 31. 
Alle Geschäfte der Sparkasse, soweit sie Ein- und Auszahlungen betreffen, können gültig 
nur in ihrem Geschäftslokale vorgenommen werden. Eine Ausnahme hiervon kann nur auf 
Grund einer vom Sparkassenvorstand ausgefertigten besonderen Vollmacht stattfinden. 
832. 
Die Bestimmung der Geschäftstage und Geschäftsstunden bleibt dem Ermessen des Ge— 
meinderats vorbehalten. 
Die Beschlüsse hierüber hat der Vorsitzende des Sparkassen-Vorstandes in zweckmäßiger 
Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. 
8 33. 
Im Monat Dezember jeden Jahres kann die Sparkasse für den laufenden Dienst ge— 
schlossen werden. 
1916. 48
	        
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