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81.
Steuerstellen im Sinne des Gesetzes sind die Großherzoglichen Zollämter
und Zollstellen. «
8 2.
Zuständige Steuerstelle für die staatlichen Betriebe des Großherzogtums ist
das Großherzogliche Zollamt in Weimar.
Weimar, den 10. Oktober 1916.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Dunnius.
(Nr. 251.) Ministerialbekanntmachung über die Anlegung des II. Gleises auf der Strecke
Gerstungen-Vacha in den Fluren Umerfuhl, Berka a. d. W., Dankmarshausen,
Vacha und Badelachen.
Die von der Königlichen Eisenbahndirektion in Erfurt vorgelegten Entwürfe für
die Anlegung des II. Gleises auf der Strecke Gerstungen-Vacha in den Fluren
Untersuhl, Berka a. d. W., Dankmarshausen, Vacha und Badelachen sind landes-
polizeilich genehmigt worden.
Zum Enteignungskommissar haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog
den Oberamtsrichter Schwarz in Vacha ernannt.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 1918 be-
endet sein.
Weimar, den 29. September 1916.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 257.) Ministerialbekanntmachung über Genehmigung der Stiftung des Rechtsanwalts
Justizrats Dr. Jacobs in Jena.
Dar Rechtsanwalt Justizrat Dr. Rudolf Jacobs in Jena hat eine Stiftung
unter dem Namen „Stiftung zur Unterstützung des Roten Kreuzes, sowie von
verwundeten Kriegsinvaliden, Kriegerwitwen und Kriegerwaisen“, errichtet, und ihr
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