Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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(Nr. 283.) Ministerialverordnung vom 19. November 1916 über Futtermittel. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916 
(Reichs-Gesetzblatt S. 1108) bestimmen wir: 
1. Saatstelle ist die Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum in 
Weimar. 
2. Anerkanntes Saatgut im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung 
ist Saatgut, das von der Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum 
oder von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Berlin, als Saatgut 
anerkannt ist. 
Weimar, den 19. November 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. « 
Anteutsch. 
  
(Nr. 284.) Ministerialbekanntmachung über die Zusammensetzung der Kommissionen für die 
ärztliche und die zahnärztliche Vorprüfung, für die ärztliche und zahnärztliche 
Prüfung und für die pharmazeutische Prüfung an der Universität Jena für 
das Prüfungsjahr 1916/17. 
Die an der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesamtuniversität Jena 
bestehenden Kommissionen für die ärztliche und die zahnärztliche Vorprüfung, für 
die ärztliche und zahnärztliche Prüfung, sowie für die pharmazeutische Prüfung sind 
für das Prüfungsjahr vom 1. Oktober 1916 bis dahin 1917 wie folgt zu- 
sammengesetzt: 
1. Kommission für die ärztliche Borprüfung: 
Vorsitzender: Geheimer Ober-Medizinalrat Professor Dr. Abel. 
Stellvertreter: Geheimer Hofrat Professor Dr. Biedermann. 
Prüfende Mitglieder: für Anatomie Geheimer Hofrat Professor Dr. Maurer; 
für Physiologie Geheimer Hofrat Professor Dr. Biedermann; für 
Physik: Geheimer Hofrat Professor Dr. Wien; für Chemie Geheimer 
Hofrat Professor Dr. Knorr; für Zoologie Professor Dr. Plate; 
für Botanik: Professor Dr. Stahl.
	        
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