Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

(Landesheilanstalten, Jena.) 329 
Fortkommen unbedingt nötig mitgegeben werden müssen, sind von diesem selbst 
oder von der für ihn zahlenden dritten Stelle, von Berufsgenossenschaften, Ver— 
sicherungsanstalten und Krankenkassen aber nur soweit deren gesetzliche Verpflichtung 
sich erstreckt, zu ersetzen. 
8 238. 
Die Rechnungen über das Kur= und Verpflegungsgeld und über die daneben 
noch zu erstattenden besonderen Aufwände (§ 21) werden, wenn der Aufenthalt 
eines Kranken nicht über 3 Wochen dauert, bei seiner Entlassung, bei längerem 
Aufenthalte regelmäßig von 3 zu 3 Wochen ausgefertigt. Zur Bezahlung der 
Rechnung wird eine zweiwöchige Frist gewährt. Die Beteiligten haben das Recht, 
auf Feststellung einer Kostenrechnung bei dem Verwaltungsdirektorium der Großh. 
Landesheilanstalten in Jena anzutragen. Gegen die Feststellung des Verwaltungs- 
direktoriums findet Beschwerde an das Großherzogliche Staatsministerium, Depar- 
tement des Junern, statt. Weder der Antrag auf Feststellung noch die Beschwerde 
gegen die erfolgte Feststellung haben aufschiebende Wirkung. 
IV. Besondere Bedingungen für Ausländer. 
§ 24. 
Für Reichsausländer erhöhen sich der Pensionspreis und das Kur= und Ver- 
pflegungsgeld um die Hälfte. 
Die Erhöhung findet nicht statt, wenn der Ausländer auf Kosten einer Ge- 
meinde oder eines Armenverbandes des Großherzogtums oder einer Krankenkasse, 
die ihren Sitz im Großherzogtum hat, zu verpflegen sind. 
Reichsausländer haben bei der Aufnahme einen Kostenvorschuß im Betrage 
des Pensionspreises oder des Kur= und Verpflegungsgelds für mindestens 30 Tage 
bei der Kasse der klinischen Landesanstalten einzuzahlen. Die Bestimmungen des 
§ 17 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. 
V. Schlußbestimmungen. 
§ 25. 
Die über die Aufnahme von Kranken in die Großherzoglich Sächsischen 
klinischen Landesanstalten zwischen dem Großherzogtum einerseits und anderen 
Staaten, Korporationen, Vereinen, Kassen oder Personen andererseits abgeschlossenen 
1916. 79
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.