Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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der „Deutsche Arzneitaxe 1917“ für die Apotheken des Großherzogtums bis auf 
weiteres als bindende Norm eingeführt. 
Weimar, den 18. Dezember 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Gür den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 314.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 279 und 280 des Eeichs-Gesetzblattes. 
Nr. 5599. Bekanntmachung über Bezugsscheine. Vom 8. Dezember 1916. 
„ 5600. Bekanntmachung, betreffend Anderung des § 13 des Bundesrats- 
beschlusses vom 26. März 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 57). Vom 
9. Dezember 1916. 
„ 5601. Bekanntmachung zur Ausführung des § 4 der Verordnung über die 
Malz= und Gerstenkontingente der Bierbrauereien sowie den Malzhandel 
vom 7. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 1137). Vom 8. De- 
zember 1916. 
„ 5602. Verordnung über Bierhefe. Vom 10. Dezember 1916. 
  
(Nr. 315.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 53 des Zentralblattes für das Deutsche Reich. 
S. 
J77 
V7 
413. 
524. 
524. 
525. 
525. 
527. 
527. 
Ausführungsbestimmungen zum Besitzsteuergesetz und zum Kriegssteuer- 
gesetze. ’ 
Bestellung; — Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
Festsetzung eines Übernahmehöchstpreises für Ausputzgerste. 
Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften. 
Bekanntmachung über die Höhe der dem Gemeinvermögen bei der 
Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung gutzuschreibenden Zinsen und 
über die Berechnung des Kapitalwerts der auf Grund des Vierten Buches 
der Reichsversicherungsordnung festgesetzten Renten. 
Einreihung einer Form von Elektrizitätszählern in ein beglaubigungs- 
fähiges System. 
Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 
durch die Elektrischen Prüfämter. 
  
Druck Wo#mansscher Ver##g G. m. v. H in Weimar
	        
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