Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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Anlage H. 
(8 44) 
Esgenbelitzzeugnis.) 
Daß der Großherzoglich Sächsische Kammerfiskus das Grundstück 
Nre. des Verzeichnisses der eximierten Grundstücke des Amts- 
gerichtsbezirks Weimar, soweit es nicht nach der Übereignungsurkunde 
des Großherzogl. Sächs. Amtsgerichts in Weimar v0o0r. 
erworben ist, bereits am 1. Januar 1903 als ihm gehörend besessen 
hat und jetzt noch als ihm gehörend besitzt, wird bezeugt. 
Ettersburg, den 
Großherzoglich Sächf. Forstrebierverwaltung. 
(Stempel) 
1) Dieses Muster ist für die Fälle bestimmt, in denen Erwerbsurkunden aus der Zeit 
nach dem 31. Dezember 1902 mit in Frage kommen. Erwerbsurkunden aus früherer Zeit sind 
nicht mit aufzuführen. 
Für jeden Fall muß ein besonderes Zeugnis ausgestellt werden.
	        
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