Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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Inhaltsverzeichnis 
zur Ministerialverordnung über die Verzeichnisse der eximierten Grundstücke. 
  
Erster Teil. 
Aufstellung der Gerzeichnisse der eximierten Grundstücke. 
4 Einrichtung des Verzeichnisses der eximierten Grundstücke. 
3. Karte der eximierten Grundstücke. 
4. Beginn der Arbeiten des Vermessungsamts. 
5. Unterstützung des Vermessungsamts durch andere Behörden. 
6 
7I„ 
8 (Herstellung der Karte. 
9 
10. Numerierung der Grundstücke. 
11 
esstellug eines Fundbuchs. 
13. Prüfung der Karte und des Fundkbuchs. 
14. Aufstellung des Verzeichnisses. 
T0 aertemung des Verzeichnisses. 
17. Prüfung des Verzeichnisses durch den Vermessungsdirektor. 
18. Einführung des Verzeichnisses. 
19. Eintragung der Grundstücksnummern in die Grundrisse der Forsttaxationskommission. 
20. Herstellung eines Grundstücksbuchs. 
21. Mitteilungen an das Grundbuchamt. 
22. Sonstige Obliegenheiten des Vermessungsamts gegenüber dem Grundbuchamt. 
23. Technisches Verfahren und Vordrucke. 
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