(Sparkasse Stotternheim.) 391
Begrenzung der Spareinlagen.
85.
Die niedrigste Einlage beträgt #o 1,—.
Die Sparkasse gibt jedoch Sparmarken zum Betrage von 10 aus, die als Einlagen
angenommen werden, wenn 10 Stück auf eine von der Sparkasse ausgegebene Karte geklebt
eingereicht werden.
Über den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Sparkassenvorstand je nach Lage der
Verhältnisse Bestimmung zu treffen.
Verzinsung der Einlagen.
86.
Die Sparkasse verzinst von jeder Einlage nur die volle Mark. Der Zinsfuß für Ein-
lagen wird vom Gemeinderat mit Genehmigung des Großherzogl. Bezirksdirektors festgesetzt.
Jede Anderung des Zinsfußes ist 3 Monate vor deren Eintritt in der Weimarischen
Zeitung und im Erfurter Allgemeinen Anzeiger öffentlich bekannt zu machen und diese Bekannt-
machung nach Ablauf von zwei Wochen zu wiederholen.
Die Zinsen werden von dem zweiten auf den Tag der Einzahlung folgenden Werktag an
bis zum letzten Werktag vor dem Tag der Rückzahlung berechnet. Einlagen über 200 M, die
binnen 4 Wochen zurückgezahlt werden, bleiben unverzinst. Bei der Zinsberechnung wird der
Monat zu 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Die bei der Zinsberechnung sich
ergebenden Bruchteile von Pfennigen fallen zugunsten der Kasse weg.
Gekündigte Einlagen (§ 7) werden nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verzinst,
sofern man sie da nicht abbebt. Der Sparkassenvorstand darf jedoch in besonderen Fällen eine
weitere Verzinsung zulassen.
Am Schlusse des Rechnungsjahres, welches mit dem Kalenderjahre zusammenfällt, werden
die Zinsen den Einlagen zugeschrieben und von da ab mit verzinst.
Die Zuschreibung der kapitalisierten Zinsen in den Sparkassenbüchern geschieht gelegentlich
bei einer neuen Einlage oder einer Abhebung von Spargeldern. Den Sparern steht es frei,
das Sparbuch alljährlich nach Schluß des Rechnungsjahres zur Eintragung der Zinsen
vorzulegen.
Kückzahlungen und Ründigung der Einlagen.
§ 7.
Die Rückzahlung von Einlagen bis zum Betrage von 100 .“ kann ohne vorherige
Kündigung erfolgen; jedoch dürfen Rückzahlungen, die einer Kündigung nicht bedürfen, nur
zweimal innerhalb eines Monats gefordert werden.
Rückforderungen höherer Beträge sind nur auf vorhergehende Kündigung zulässig.
Die Kündigungsfristen betragen:
bei einer Summe bis 200 MA — 2 Wochen,
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