Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

(Sparkasse Stotternheim.) 391 
Begrenzung der Spareinlagen. 
85. 
Die niedrigste Einlage beträgt #o 1,—. 
Die Sparkasse gibt jedoch Sparmarken zum Betrage von 10 aus, die als Einlagen 
angenommen werden, wenn 10 Stück auf eine von der Sparkasse ausgegebene Karte geklebt 
eingereicht werden. 
Über den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Sparkassenvorstand je nach Lage der 
Verhältnisse Bestimmung zu treffen. 
Verzinsung der Einlagen. 
86. 
Die Sparkasse verzinst von jeder Einlage nur die volle Mark. Der Zinsfuß für Ein- 
lagen wird vom Gemeinderat mit Genehmigung des Großherzogl. Bezirksdirektors festgesetzt. 
Jede Anderung des Zinsfußes ist 3 Monate vor deren Eintritt in der Weimarischen 
Zeitung und im Erfurter Allgemeinen Anzeiger öffentlich bekannt zu machen und diese Bekannt- 
machung nach Ablauf von zwei Wochen zu wiederholen. 
Die Zinsen werden von dem zweiten auf den Tag der Einzahlung folgenden Werktag an 
bis zum letzten Werktag vor dem Tag der Rückzahlung berechnet. Einlagen über 200 M, die 
binnen 4 Wochen zurückgezahlt werden, bleiben unverzinst. Bei der Zinsberechnung wird der 
Monat zu 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Die bei der Zinsberechnung sich 
ergebenden Bruchteile von Pfennigen fallen zugunsten der Kasse weg. 
Gekündigte Einlagen (§ 7) werden nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verzinst, 
sofern man sie da nicht abbebt. Der Sparkassenvorstand darf jedoch in besonderen Fällen eine 
weitere Verzinsung zulassen. 
Am Schlusse des Rechnungsjahres, welches mit dem Kalenderjahre zusammenfällt, werden 
die Zinsen den Einlagen zugeschrieben und von da ab mit verzinst. 
Die Zuschreibung der kapitalisierten Zinsen in den Sparkassenbüchern geschieht gelegentlich 
bei einer neuen Einlage oder einer Abhebung von Spargeldern. Den Sparern steht es frei, 
das Sparbuch alljährlich nach Schluß des Rechnungsjahres zur Eintragung der Zinsen 
vorzulegen. 
Kückzahlungen und Ründigung der Einlagen. 
§ 7. 
Die Rückzahlung von Einlagen bis zum Betrage von 100 .“ kann ohne vorherige 
Kündigung erfolgen; jedoch dürfen Rückzahlungen, die einer Kündigung nicht bedürfen, nur 
zweimal innerhalb eines Monats gefordert werden. 
Rückforderungen höherer Beträge sind nur auf vorhergehende Kündigung zulässig. 
Die Kündigungsfristen betragen: 
bei einer Summe bis 200 MA — 2 Wochen, 
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