Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

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(Nr. 99.) Ministerialbekanntmachung, betrefsend Ubergang der Katasterführung für den Amts- 
gerichtsbezirk Buttstädt auf das Vermessungsamt Apolda. 
Die Bezirkskatasterführung bei dem Rechnungsamt in Buttstädt wird mit dem 
15. Mai ds. Is. aufgehoben. Ihre Geschäfte gehen von diesem Zeitpunkt ab auf 
das Vermessungsamt Apolda über. 
Weimar, den 24. April 1917. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
(Nr. 100.) Ministerialbekanntmachun über die Ausschrelbung eines ordentl. Beitrags zur 
Gebäude-Brandversichkrungsanstalt des Großherzogtums Sachsen. 
Auf Grund der 88 102 und 107 des Gesetzes vom 3. März 1909 (Regierungs- 
blatt S. 195) wird hiermit ein ordentlicher Beitrag zur Gebäude-Brandver- 
sicherungsanstalt des Großherzogtums Sachsen im Betrage von sechs Zehnteln 
einer Beitragseinheit ausgeschrieben und als Tag der Fälligkeit der 15. Mai 
1917 bestimmt. Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, sechs Zehntel der 
aus ihren Versicherungsscheinen ersichtlichen Beträge binnen 4 Wochen, vom 
15. Mai ds. Is. an (§ 106 des gedachten Gesetzes), an die Steuereinnahmen 
abzuführen. 
Die Rechnungsämter haben die Hebeverzeichnisse, soweit es noch nicht 
geschehen ist, den Steuereinnahmen unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung 
zu übersenden. 
Wegen Beitreibung der etwa verbleibenden Rückstände ist nach § 59 der 
Ausführungsverordnung vom 18. August 1909 (Regierungsblatt S. 235) zu 
verfahren. 
Weimar, den 28. April 1917. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Einanzen. 
Hunnius. 
  
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