Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

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Regierungsblatt 
für das 
Grobßherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1917. 
Nr. 25. 
Inbalt: Landesherrliches Patent vom 27. April 1917. S. 95. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs- 
Geseblatt. S. 96. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. S. 96. 
  
  
  
  
(Nr. 106.) Landesherrliches Patent vom 27. April 1917. 
Wir 
Wilbelm Ernst, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
wollen zur dauernden Erinnerung an den heutigen Tag, an dem Unser zweiter 
Sohn, der Prinz Bernhard Friedrich, Hoheit und Liebden, die heilige Taufe 
empfängt, die Summe von 100000 (einhunderttausend) Mark stiften, die der 
Wohlfahrt Unseres Landes durch Förderung wohltätiger und gemeinnütziger Zwecke 
dienen soll. 
Der gestiftete Betrag soll abgesondert von dem übrigen Vermögen Unseres 
Hauses in seinem Bestande dauernd erhalten bleiben und zusammen mit der von 
Uns unter Zustimmung Unserer Frau Gemahlin errichteten Wilhelm Ernst- 
Feodora-Stiftung und den von Uns dieser Stiftung nachträglich überwiesenen 
1917.— 
Ausgegeben in Weimar am 16. Mai 1917. 26
	        
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