Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

120 (Ausführung des Impfgesetzes.) 
ein keimfreies Glasschälchen gebracht werden. Beim Gebrauche von Haarröhrchen 
kann sie auch unmittelbar aus einem solchen auf das Instrument getropft werden. 
§ 9. Die Impfung wird bei Erstimpflingen auf demjenigen Oberarme, 
welchen die begleitenden Angehörigen bestimmen, vorgenommen, bei Wiederimpf— 
lingen der Regel nach auf dem linken Oberarme. Es sind 4 seichte Schnitte 
von höchstens 1 cm Länge anzulegen. Die einzelnen Impfschnitte sollen min- 
destens 2 cm voneinander entfernt liegen. Es empfiehlt sich, die Impsschnitte in 
der Längsrichtung des Armes auszuführen. Stärkere Blutungen beim Impfen 
sind zu vermeiden. Einmaliges Einstreichen des Impfstoffs in die durch An- 
spannen der Haut klaffend gehaltenen Schnitte ist im allgemeinen ausreichend. 
Das Auftragen des Impfstoffs mit einem Pinsel ist verboten. 
Ubriggebliebene Mengen Impfstoff dürfen nicht in das Gefäß zurückgefüllt 
und zu späteren Impfungen verwendet werden. 
§ 10. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine 
Pustel zur regelmäßigen Entwicklung gekommen ist. Bei der Wiederimpfung genügt 
für den Erfolg schon die Bildung von Kuötchen oder Bläschen an den Impfstellen. 
§ 11. Der Impfarzt ist verpflichtet, etwaige Störungen des Impfverlaufs 
und jede wirkliche oder angebliche Nachkrankheit, ferner jede Erkrankung infolge 
Übertragung des Impfstoffs auf ungeimpfte Personen in der Umgebung des 
Impflings, soweit sie ihm bekannt werden, tunlichst genau festzustellen und an 
zuständiger Stelle sofort anzuzeigen. 
D. Privatimpfungen. 
§ 12. Für die Privatimpfungen gelten die obigen Vorschriften in § 1 Ab#. 4 
sowie der §§ 4 bis 11. 
4. Belehrung über den Mutzen der Impfung und Verhaltungsvorschriften. 
A. Für die Angehörigen der Erstimpflinge. 
§5 1. Die Pocken sind eine gefährliche und in hohem Grade ansteckende 
Krankheit. In früheren Jahren, bevor die Impfung allgemein eingeführt war, 
sind alljährlich Tansende von Menschen im Deutschen Reich an dieser Seuche 
gestorben; viele der dem Pockentod Entronnenen sind zeitlebens durch die Blatter- 
narben entstellt geblieben. Wenn heutzutage die Pocken der Bevölkerung eine fast
	        
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