Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

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2. achtrag zur Satzung der Sparkalse zu jend vom 10. Huguft 1912. 
I. Hinter dem 1. Absatz des § 2 wird eingefügt: 
„Sie gibt außer dem in § 15 vorgesehenen Verwahrungsverkehr weiter Gelegen- 
heit zur Aufbewahrung und Verwaltung offen übergebener Wertpapiere. Die Mäntel 
der offen übergebenen Wertpapiere sind getrennt von den zugehbrigen Zins= und 
Erneuerungsscheinen in verschiedenen Geldschränken aufzubewahren. Die Mäntel stehen 
unter gemeinsamem Verschluß eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses, des Kassierers 
und eines weiteren Beamten, die Zins= und Erneuerungsscheine unter dem gemeinsamen 
Verschluß eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses und eines weiteren Beamien. 
II. Hinter § 8: 
Sa. 
Die Sparkasse tritt dem Sparkassen-Giroverband Sachsen-Thüringen-Anhalt bei 
und eröffnet den Überweisungs= und Scheckverkehr nach Maßgabe der Satzung dieses 
Verbandes, der Ausführungsbestimmungen dazu und der vom Verwaltungsausschuß 
festzusetzenden Bedingungen.“ 
Jena, den 12. Juni 1917. 
150.) 
.. 5897. 
5898. 
5899. 
5900. 
5901. 
Der Verwaltungsausschuß der Sparkasse. 
G 
  
Inhaltsverzeichnis aus Nr. 119 des Reichs-Gesetzblattes. 
Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, 
Heiß= und Leitungswasser. Vom 21. Juni 1917. « 
Bekanntmachung zur Abänderung der Verordnung über den Verkehr 
mit fettlosen Wasch= und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 
(Reichs-Gesetzblatt S. 1130). Vom 21. Juni 1917. 
Bekanntmachung zur Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur 
Verordnung u%„ den Verkehr mit fettlosen Wasch= und Reinigungs- 
mitteln vom 19. April 1917. (Reichs-Gesetzblatt S. 366). Vom 
21. Juni 11 
Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Ver- 
ordnung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und 
tierischen Olen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Jannar 
1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 3). Vom 21. Juni 1917. 
Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung 
über den Verkehr mit Seifen, Seifenpulvern und anderen fetthaltigen 
Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs- Gesetzblatt S. 307). Vom 
21. Juni 1917. 
  
tin## Welmarischer Verlag G. m. vö. H. in Welmin.
	        
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