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(Nr. 162.) Ministerialbekanntmachung über die Enteignung der für die Fliegerstation bei
Nohra ersorderlichen Grundstücke.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Stadtgemeinde Weimar auf
Grund des Gesetzes vom 15. April 1913, betreffend die Ausdehnung des Gesetzes
vom 26. November 1855 über die bei Anlegung der Werrabahn erforderlichen
zwangsweisen Eigentumsabtretungen und der Nachträge dazu das Recht verliehen,
die in den Fluren Ulla, Nohra und Hopfgarten gelegenen, zur Errichtung und
zum Betrieb einer militärischen Fliegerstation mit Anlagen und Nebenanlagen
nötigen Grundstücke zu enteignen. Zum Enteignungskommissar ist der Groß-
herzogliche Amtsgerichtsrat Weinberg in Weimar ernannt worden.
Weimar, den 18. Juli 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
(Nr. 163.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 127 und 128 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 5927. Bekanntmachung über Wochenhilfe aus Anlaß des vaterländischen
Hilfsdienstes. Vom 6. Juli 1917.
„ 5928. Verordnung über den Verkehr mit Hen aus der Ernte 1917. Vom
12. Juli 1917.
„ 5929. Bekanntmachung über den Fanug von Krammetsvögeln. Vom 12.
Juli 1917. «
„ 5930. Bekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung, betreffend Liquidation
britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs-Gesetzblatt
S. 871). Vom 12. Juli 1917.
„ 5931. Bekanntmachung über zwangsweise Verwaltung und Liquidation des
inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen. Vom 12. Juli 1917.
„ 5932. Bekanntmachung über wiederkehrende öffentliche Lasten von Grund-
stücken. Vom 12. Juli 1917.
„ 5933. Bekanntmachung über Auskunftspflicht. Vom 12. Juli 1917.
5934. Bekanntmachung über die Besetzung der Gewerbegerichte, der Kauf-
mannsgerichte und der Innnngsschiedsgerichte während des Krieges.
Vom 12. Juli 1917.
Druck: Welmarlscher Perlag G.m. b. B. m Welman.