Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

170 
5. Alle Entscheidungen sind schriftlich zu erteilen. 
Entscheidungen, durch die ein Antrag abgelehnt, eine Erlaubnis 
zurückgezogen oder der Handel untersagt wird, sind mit Gründen zu 
versehen und den Beteiligten zuzustellen. 
6. Die Beschwerde gegen die Entscheidungen des Bezirksdirektors ist an 
das Staatsministerium, Departement des Innern, das endgültig ent- 
scheidet, einzureichen. Ihm steht auch die endgültige Entscheidung über 
Streitigkeiten zu, die sich aus der Übernahme und Verwertung von 
Arzneimittelvorräten ergeben. 
7. Zur Erteilung der in § 10 Abs. 1 Nr. 1 vorgesehenen Genehmigung 
ist der Bezirksdirektor zuständig. 
Weimar, den 20. Juli 1917. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 165.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 129 und 130 des Reichs-Gesetzblattes. 
Nr. 5935. Verordnung über den Verkehr mit Wild. Vom 12. Juli 1917. 
„ 5936. Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Trausport-Ordnung. 
Vom 14. Juli 1917. 
„ 5937. Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buch- 
weizen und Hirse aus der Erute 1917 zu Saatzwecken. Vom 
12. Juli 1917. 
„ 5938. Verordnung über Höchstpreise für Getreide, Buchweizen und Hirse. 
Vom 12. Juli 1917. 
5939. Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über Hochstpreise 
für Rüben vom 26. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 1204). 
Vom 13. Juli 1917. 
77 
  
imur Welmarlscher Verlag G. m. v. O. in Welmar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.