179
Regierungsblutt
für das
Grobßherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1917.
*-iemt Nr. 46.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Zeugnisse der Idastistung in Eisenach. S. 179. —
Ministerialbekanntmachung, betreffend das Abereinkommen mit Preußen über die gegenseitige
Anerkennung von Kindergärtnerinnen-Zeugnissen. S. 179. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Reichs-Gesetzblatt. S. 180.
(Nr. 176.) Ministerlalbekanntmachung über die Zeugnisse der Idastiftung in Eisenach.
Mit der Königlich Preußischen Regierung ist ein Ubereinkommen getroffen
worden, wonach die im Königreich Preußen auf Grund der Prüfungsordnung
vom 18. Mai 1908 und die an der Idastiftung, Fortbildungsschule für Frauen
und Mädchen in Eisenach, auf Grund der staatlichen Prüfungsbestimmungen
erworbenen Zeugnisse von Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten gegenseitig
anerkannt werden.
Weimar, den 22. Juli 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Kotbe.
(Nr. 177.) Ministerialbekanntmachung, betreffend das ÜUbereinkommen mit Preußen über die
gegenseitige Anerkennung von Kindergärtnerinnen-Zeugnissen.
Nach einem mit der Königlich Preußischen Regierung getroffenen Übereinkommen
werden die im Königreich Preußen an Oberlyzeen (Frauenschulen) oder an staat—
lich anerkannten Kindergärtnerinnenseminaren auf Grund der Prüfungsordnung
1917.
Ausgegeben in Weimar am 7. August 1917. 5L0