Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

205 
Regierungsblatt 
für das 
Grokherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1917. 
Nr. 56. 
mhalt: Winisterialbekanntmachung über die Ausschreibung der albgaben zu den Verbandskassen der 
T Vieh elier, S. # cu Minibeerlalbekomntmachung über den Verkehr mit Obst aus der 
Ernte 1917. S. 206. 
— — 
  
(Nr. 209.) Ministerialbekanntmachung über die Ausschreibung der Abgaben zu den Verbands- 
kassen der Viehbesitzer. 
Zur Bestreitung der nach den 88 25 und 26 des Ausführungsgesetzes vom 
27. März 1912 zum Reichsviehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 — Regierungs- 
blatt S. 205 — zu leistenden, von den Viehverbandskassen zu tragenden Ent- 
schädigungen wird die achtfache Abgabe in der durch Ministerialverordnung vom 
20. September 1912 (§ 3) — Regierungsblatt S. 697 — festgestellten Höhe 
für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber) zu den 
Verbaudskassen der Viehbesitzer des Großherzogtums hiermit dergestalt aus- 
geschrieben, daß diese Abgaben mit dem 1. Oktober ds. Is. von den Vieh- 
besitzern zu erheben und beizubringen sind. 
Die Erhebung einer Abgabe für die Verbandskasse der Pferdebesitzer ist 
in diesem Jahre nicht erforderlich. 
Geileichzeitig bestimmen wir mit Bezug auf § 28 des oben bezeichneten Aus- 
führungsgesetzes, daß zur Deckung der im Jahre 1916 vorschußweise aus der 
1917. 
Ausgegeben in Weimar am 20. September 1917. 60
	        
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