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Regierungsblatt
für das
Grokherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1917.
Nr. 56.
mhalt: Winisterialbekanntmachung über die Ausschreibung der albgaben zu den Verbandskassen der
T Vieh elier, S. # cu Minibeerlalbekomntmachung über den Verkehr mit Obst aus der
Ernte 1917. S. 206.
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(Nr. 209.) Ministerialbekanntmachung über die Ausschreibung der Abgaben zu den Verbands-
kassen der Viehbesitzer.
Zur Bestreitung der nach den 88 25 und 26 des Ausführungsgesetzes vom
27. März 1912 zum Reichsviehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 — Regierungs-
blatt S. 205 — zu leistenden, von den Viehverbandskassen zu tragenden Ent-
schädigungen wird die achtfache Abgabe in der durch Ministerialverordnung vom
20. September 1912 (§ 3) — Regierungsblatt S. 697 — festgestellten Höhe
für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber) zu den
Verbaudskassen der Viehbesitzer des Großherzogtums hiermit dergestalt aus-
geschrieben, daß diese Abgaben mit dem 1. Oktober ds. Is. von den Vieh-
besitzern zu erheben und beizubringen sind.
Die Erhebung einer Abgabe für die Verbandskasse der Pferdebesitzer ist
in diesem Jahre nicht erforderlich.
Geileichzeitig bestimmen wir mit Bezug auf § 28 des oben bezeichneten Aus-
führungsgesetzes, daß zur Deckung der im Jahre 1916 vorschußweise aus der
1917.
Ausgegeben in Weimar am 20. September 1917. 60