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Nr. 427 bis 435 einschließlich, aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch
in Hamburg,
„ 254 aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin,
„ I41 bis 147 einschließlich, aus dem Sächsischen Serumwerk in
Dresden und
„ 1 4 „ aus den Behringwerken in Marburg,
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind,
vom 1. Oktober ds. Is. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur
Einziehung bestimmt worden.
Weimar, den 4. Oktober 1917.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Kromaher.
(Nr. 232.) Ministerialbekanntmachung über Einziehung von Tetanus-Sera.
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern:
Nr. 321 bis 323 einschließlich
„, 325 „ 345 „ aus den Hochster Farbwerken
„ 349, 373 „
und „ 111 „ 116 „ , 118, 120 und 121 aus den Beringwerken
in Marburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Oktober
ds. Is. ab zur Einziehung bestimmt worden. Die Tetanus-Sera mit den Kontroll-
nummern 346 bis 348 aus den Höchster Farbwerken sowie mit der Kontroll-
nummer 119 aus den Beringwerken in Marburg sind Trockensera und unterliegen
daher nicht der Einziehung. Das flüssige Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer
324 aus den Farbwerken in Höchst a. M. ist bereits durch Bekanntmachung vom
21. August 1915 wegen Mangels au Keimfreiheit zur Einziehung gelangt.
Weimar, den 4. Oktober 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Fnnern.
Für den Departementschef:
Kromapyer.