Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag.
(Trauung.) fl. —
In den drei letzten Faͤllen ist der hoͤchste Betrag der
Sportel anzusetzen, wenn die nachsuchende Person ein
Vermögen von 72,o fl. besitzt.
Tuchwalke-Errichtung, s. Mühlen-Errichtung.
Urkunden, (mit Ausnahme der Ursprungs-Zeugnisse) für
ihre Siegelung, insofern die Urkunde selbst nicht einem Sportel--Ansatze
fuͤr ihre Ausstellung unterliegt — 12
Urtheile in buͤrgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
1) fuͤr ein Urtheil erster Instanz, wenn der Werthl
des Streit= Gegenstandes auf 200 fl. oder weniger sich
belauft 2 . .. 3 Prorent.
wenn derselbe sich auf mehr als osfl belaufe:
bis auf 200 fl. 53 —
von da an bis auf v5e0% fl. —
von da an für jedes weitere roo fl. . 1 —
Alle Sachen, welche im Wege des Recurses eder der Ve—
rufung von den Gemeinderaͤthen an das Bezirks-Gericht
gelangen, werden bei Letzterem in Beziehung auf
Sportel-Verechnung den Sachen ersier Instanz gleich
behandelr.
2) Für ein Erkenntnis zweiter Instanz (erster Appellations=
Instanz) l
bis auf 200 fl. 5 Prorent.
von da un bis auf zooo fl. 2 —
für jedes weitere roo fl. des Etreitwerthes ! —
5) In der dritten Instanz (zweiter Appellations-Instanz) I
bis auf 200 fl. 5 —