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424. Der Vorsitzende regelt das Verfahren vor dem Schiedsgericht und erläßt
die Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Staatsministeriums, Departements
des Innern, Weimar, bedarf.
Weimar, den 13. November 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 260.) Ministerialbekanntmachung über die „Richard- und Marie-Schwender-Stiftung“.
Der Stadtkämmerer und Großherzogliche Steuereinnehmer Richard Schwender
in Münchenbernsdorf hat unter dem Namen „Richard= und Marie-Schwender-
Stiftung“ eine Stiftung errichtet zur Unterstützung von Armen und Bedürftigen
der Stadt Münchenbernsdorf. Er hat der Stiftung für eine bestimmte Zeit
jährliche Zuwendungen von 1000 = zugesichert.
Wir haben diese Stiftung genehmigt.
Weimar, den 12. November 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
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(Nr. 261.) Ministerialbekanntmachung über die „Zachau-Stiftung“.
Der Geheime Landkammerrat Otto Zachau in Weimar hat eine Stiftung
unter dem Namen „Zachau-Stiftung“ errichtet und sie mit einem Kapital von
25000 4 ausgestattet.
Der Zinsertrag soll zur Linderung von Kriegsnot oder zu sonstigen
Wohlfahrtszwecken im I. Verwaltungsbezirk verwendet werden.
Wir haben diese Stiftung genehmigt.
Weimar, den 14. November 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.