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sparkasse), Oldisleben, Vacha, Weida als berechtigt bezeichnet, Anträge in Reichs-
schuldbuchangelegenheiten entgegenzunehmen. Die Reichsschuldbuchforderung darf
im Einzelfalle den Betrag von 10 000 nicht übersteigen.
Weimar, den 19. November 1917.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
(Nr. 270.) Ministerialbekanntmachung über Verleihung der Rechtsfähigkeit an die „Allgemeine
Ruhegehaltsversicherung Deutscher Krankenkassen“.
Der „Allgemeinen Ruhegehaltsversicherung Deutscher Krankenkassen“ mit dem
Sitz in Weimar wird nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Rechtsfähigkeit
verliehen.
Weimar, den 24. November 1917.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 271.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 201 bis 203 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 6132. Gesetz über die Wiederherstellung der deutschen Handelsflotte. Vom
7. November 1917.
6133. Gesetz zur Vereinfachung der Strafrechtspflege. Vom 21. Oktober 1917.
6134. Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 21. De-
zember 1916, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes
über den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 13. November 1917.
„ 6135. Bekanntmachung, betreffend weitere Bestimmungen zur Ausführung
des § 7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Vom
13. November 1917.
„ 6136. Verordnung über die den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe
zur Ernährung der Selbstversorger und zur Fütterung zu belassenden
Früchte. Vom 13. November 1917.
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