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Die Gemeinden können sich die hiernach gezahlten Wegevergütungen von den
Besitzern der Schlachttiere erstatten lassen.
Vorstehende Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Weimar, den 20. Februar 1917.
Großherzoglich GSächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Slevogt
im Auftrag.
(Nr. 38.) Ministerialbekanntmachung über Genehmigung der Stiftung der Firma Erust
Engländer in Berga an der Elster.
Die Firma Ernst Engländer in Berga an der Elster hat eine Stiftung
unter dem Namen „Heimatsdank“ errichtet und sie mit einem Kapital von
50 000“ ausgestattet.
Zweck der Stiftung ist, nach Beendigung des Krieges solchen zur Firma
Ernst Engländer gehörigen oder früher für die Firma tätig gewesenen Personen,
die im Laufe des Krieges zum Heere eingezogen waren, oder den Familienange-
hörigen solcher Personen den Ubergang in die Friedenswirtschaft zu erleichtern und
nach dem Kriege ihre häuslichen Sorgen zu lindern.
Nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche haben wir
diese Stiftung genehmigt.
Weimar, den 24. Februar 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Slebogt
im Auftrag.
(Nr. 39.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 25 bis 29 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 5702. Bekanntmachung über den Ausschluß der Offentlichkeit für Patente und
Gebrauchsmuster. Vom 8. Februar 1917.
„ 5703. Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruck-
papier in Elsaß-Lothringen. Vom 8. Februar 1917.
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