Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Geldinstitute, mit denen die Sparkasse in Geschäftsverbindung tritt, mündelsichere Wertpapiere 
hinterlegen. Die auf Kontokorrent bezüglich in Giro= und Lombardverkehr zu gebenden Beträge 
dürfen 80 bez. im Lombardverkehr 75 Prozent des Kurswertes nicht überschreiten. 
Allstedt, den 1. Mai 1917. 
Die Gemeindevborstände des Garantieverbandes der Sparkasse in Allstedt. 
  
(Nr. 56.) Ministerialbekanntmachung über einen Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe. 
Ein Nachtrag zu der durch Ministerialbekanntmachung vom 31. Dezember 1917 
(Regierungsblatt S. 275) eingeführten Deutschen Arzneitaxe 1918 wird demnächst 
in der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, 
erscheinen und wird mit Wukung vom 17. März 1918 ab in Kraft gesetzt. 
Im übrigen bleibt die Deutsche Arzneitaxe 1918 weiterhin giltig. 
Weimar, den 12. März 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
—. —— 
(Nr. 57.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 8 des Zentralblattes für das Deutsche Meich. 
S. 109. Bekanntmachung über Weinreben. 
110. Anderung der Geschäftsanweisung für den der Kriegswirtschaftsstelle für 
das Deutsche Zeitungsgewerbe beigegebenen Ausschuß. 
110. Verwendung von Lindenblättern, Ahornblättern, Platanenblättern, Blättern 
der wilden Rebe, Blättern der Weinrebe und von Kastanjenblättern als 
Ersatzstoff bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen und tabakähnlichen 
Waren. 
111. Festsetzung des Zigarettenkontingents für die Zeit vom 1. Januar bis 
zum 30. Juni 1918. 
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—— MWeimarischer Verlag G. m.õ. . ii Rbeii.
	        
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