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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1918.
Nr. 21.
Inhalt: Ministerialverordnung über die Preise für Hülsen-, Hack- und Olfrüchte. S. 78. — Ministerial-
bekanntmachung über die diesjährige alufnahme der Pferde= und Kindvlehbestände. S. 73.—
Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie-Serum. S. 74. — Ministerial-
bekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verband zur Entschädigung
stilliegender Porzellanfabriken in Weimar. S. 74. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt
für das Deutsche Reich. S. 74.
—
(Nr. 58.) Ministerialverordnung vom 21. März 1918 über die Preise für Hülsen-, Hack-
und Olfrüchte.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Preise für Hülsen-, Hack= und
Olfrüchte vom 9. März 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 119) bestimmen wir:
Die Thüringische Landeskartoffelstelle in Weimar wird ermächtigt, die in § 2
der Verordnung den von den Landeszentralbehörden bestimmten Stellen vorbe-
haltenen Preisfestsetzungen vorzunehmen.
Weimar, den 21. März 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 59.) Ministerialbekanntmachung über die diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rind-
viehbestände.
Genäß 8 32 des Ausführungsgesetzes vom 27. März 1912 zum Viehseuchen-
gesetze vom 26. Juni 1909 wird von dem unterzeichneten Staatsministerium als
1918.
Ausgegeben in Weimar am 4. April 1918. 24