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Tag für die diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände der 5. April
1918 bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das Erforderliche
wahrzunehmen.
Weimar, den 12. März 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 60.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie-Serum.
Dioptherie-Serum mit der Kontrollnummer: 253 „Zweihundextdreiundfünfzig"
aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Ein-
ziehung bestimmt worden.
Weimar, den 16. März 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(Nr. 61.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verband
zur Entschädigung stilliegender Porzellanfabriken in Weimar.
Dem Verbande zur Entschädigung stilliegender Porzellanfabriken in Weimar
haben wir nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungs-
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen.
Weimar, den 20. März 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 62.) Inhaltsverzeichnis aut Nr. 9 des Hentralblattes für das Deutsche Meich.
S. 113. Zulassung eines Systems von Meßwandlern zur Beglaubigung durch
die Elektrischen Prüfämter.
„ 114. Befreiung der Termingeschäfte in Baumwolle vom Umsatzstempel.
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