Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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mit einem jährlichen Diensteinkommen 
  
  
  
  
bes za r0 2r e n2 Me a 
" einschl. einschl. 
jährlich 
M .A A 
Unverheiratete Beamte.. .... 120 nichts nichts 
Verheiratete Beamte: 
ohne Kinddennn 180 144 nichts 
mit 1 Kindee 324 276 120 
mit 2 Kinden: 480 40 252 
mit 3 Kinden 648 576 396 
mit 4 Kinden 828 744 552 
mit 5 Kinden:: 1020 924 720 
mit 6 Kinden 1224 1116 900 
mit 7 Kinden 1440 1320 1092 
mit 8 Kindern. 1668 1536 1296 
Für jedes folgende Kind erhöht sich die Steigerung 
fortschreitend um jährlich 12 4, das heißt in 
Gruppe I um 240, 252, 264 usw. A, 
Gruppe II um 278, 240, 252 usw. 4, 
Gruppe III um 216, 228, 240 usw. M, 
so daß die Beihilfe bei 9 Kindern beträüt. 1908 1764 1512 
2. 
Den Beamten usw. mit einem Diensteinkommen von mehr als 2300 M, 
4800 ¼ oder 7800 J sind die Beihilfen gegebenenfalls bis zur Erreichung des- 
jenigen jährlichen Gesamtbetrags an Diensteinkommen und Kriegsbeihilfen zu 
zahlen, den sie erhalten würden, wenn sie den höchsten Diensteinkommenssatz der 
vorangehenden Gruppe bezögen. 
3. 
Zu berücksichtigen sind eheliche, legitimierte, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, 
wenn sie von den Beamten usw. unentgeltlich (ohne entsprechende Gegenleistung) 
unterhalten werden müssen, weil sie sich noch in Schul= oder Berufsausbildung 
befinden oder aus sonstigen wichtigen Gründen (Gesundheitszustand der Kinder 
oder Eltern usw.) einem Erwerbe nicht nachgehen können. In der Regel werden 
daher Kinder nicht zu berücksichtigen sein, die eigenes Einkommen in solcher Höhe 
1918. 48
	        
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