Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Dritter Nachtrag zu den Satzungen der städtischen Sparkasse zu Dacha 
vom 2. März 1908. 
1. 
Nach § 17 wird eingesügt: 
8 17a. Der Sparkassenvorstand ist berechtigt, unter besonderen Bestimmungen für Spar- 
einlagen bis zu 5% Zinsen zu gewähren, wenn es im vaterländischen Interesse (Förderung 
von Reichsanleihen) liegt. 
§ 2. 
Zusatz zu § 28: Die Entnahme von Geldern seitens der Garantiegemeinde kann unter 
Ausstellung ordnungsgemäßer Schuldurkunden auch im laufenden Geschäftsverkehr erfolgen. 
Hinter § 34 wird eingeschaltet: n 
Via. Uberweisungs= und Scheckverkehr. 
§ 34 a. Die Sparkasse eröffnet den Überweisungs-, Scheck= und Kontokorrentverkehr. Die 
Bedingungen setzt der Sparkassenvorstand sest. 
Die Sparkasse tritt dem Sparkassen-Giro-Verbande Sachsen-Thüringen-Anhalt bei und 
kann den Überweisungsverkehr nach Maßgabe der Satzung dieses Verbandes, der Ausführungs- 
bestimmungen dazu und der vom Vorstand festzusetzenden Bestimmungen einführen. 
VIb. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. 
§ 34b. Der Sparkassenvorstand setzt die Bestimmungen fest, unter denen die Sparkasse 
offen übergebene Wertpapiere in Verwahrung und Verwaltung nimmt. 
Viec. Aufnahme von Geldern. 
§ 34c. Der Sparkassenvorstand ist ermächtigt, zur Befriedigung vorübergehenden Geld- 
bedarfs die erforderlichen Gelder durch Verpfändung von Vermögenswerten oder durch Aus- 
stellung von Schuldscheinen und Wechseln zu beschaffen. 
Vacha, den 20. Juli 1917. 
Der Stadt-Gemeindevorstand. Der Gemeinderat. 
  
(Nr. 146.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 80 und 81 des Reichs-Gesetzblattes. 
Nr. 6361. Bekanntmachung zur Abänderung der Ausführungsbestimmungen zur 
Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen 
fetthaltigen Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzblatt 
S. 546). Vom 17. Juni 1918. 
„ 6362. Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 19. Juni 1918. 
6363. Bekanntmachung über Höchstpreise für Wollfett. Vom 19. Juni 1918. 
  
Druckt Welmarischer Derlag G. m. b. U. m Weinun-
	        
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