Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

204 (Prüsungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.) 
88. 
Prüfungsgegenstände. 
Prüfungsgegenstände sind: 
A. für alle Kandidaten: Philosophie; 
B. nach der Wahl der Kandidaten drei der folgenden Fächer: 
1. Christliche Religionslehre, 2. Deutsch, 3. Lateinisch, 4. Griechisch, 
5. Hebräisch (nur als Nebenfach; s. § 48), 6. Französisch, 7. Englisch, 
8. Geschichte, 9. Erdkunde, 10. Mathematik, 11. Physik, 12. Chemie, 
13. Botanik und Zoologie. 
C. Ferner können Zusatzprüfungen abgelegt werden, soweit dafür Prüfende 
bestellt oder (für 14—16) besondere Prüfungsbehörden vor- 
handen sind, in 
1. philosophischer Propädeutik, 2. Pädagogik, 3. augewandter Mathematik, 
4. Mineralogie und Geelogie, 5. klassischer Archäologie, 6. Geschichte 
der Kunst des Mittelalters und der Neuzeit, 7. vergleichender Sprach- 
wissenschaft, 8. Polnisch, 9. Dänisch, 10. Russisch, 11. Spanisch, 
12. Italienisch, 13. Türkisch, 14. Zeichnen, 15. Gesang, 16. Turnen. 
Die Prüfung in einem Nebenfach ist nicht erforderlich, wenn der Kandidat 
eine Prüfung in einem der unter C genannten Zusatzfächer ablegt (§ 1, 1). 
Es ist dem Kandidaten gestattet, auch das dritte Fach als Hauptfach statt 
als Nebenfach anzumelden oder eine größere Zahl von Fächern zu wählen, als 
nach § 1 für das Bestehen der Prüfung nötig ist. 
89. 
Prüfung in der Philosophie. 
1. Schriftliche Prüfung: Der Kandidat muß in der Hausarbeit, falls eine 
solche gewählt worden ist (§ 37, 1), zeigen, wie weit er philosophische Fragen aus 
den unter Ziffer 2 bezeichneten Gebieten zu beurteilen versteht und ob er fähig 
ist, seine Gedanken klar und folgerichtig darzustellen. 
2. Mündliche Prüfung: Der Kandidat soll sich mit den Grundfragen der 
Psychologie und der Ethik, insbesondere mit denen, die sich auf das Seelenleben 
der Jugend beziehen und die für den künftigen Erzieher und Lehrer wichtig sind, 
sowie mit den Grundfragen der Logik und der Erkenntnislehre vertraut gemacht 
haben. Er soll ferner zeigen, daß er sich mit einigen Hauptwerken eines hervor- 
ragenden, für seine Fachwissenschaft besonders in Betracht kommenden Philosophen
	        
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