218 (Prüsungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.)
methodische Zurüstungen (planmäßige Beobachtungen, Experimente) gefördert
werden kann.
Auf den genannten Gebieten hat der Kandidat die Erscheinungen zu bevor-
zugen, die in innerem Zusammenhang mit seinen Hauptstudienfächern und den
Aufgaben seines späteren Berufs stehen.
8 236.
Angewandte Mathematik.
Von den Kandidaten, welche angewandte Mathematik als Zusatzfach
wählen, ist außer der Lehrbefähigung in Mathematik, mindestens als Nebenfach,
zu fordern: Weitergehende Beherrschung der zeichnerischen und numerischen
Methoden (darstellende Geometrie, graphisches und numerisches Rechnen, Aus-
gleichungsrechnung) und ihre Verwendung in mindestens einem der folgenden
Gebiete: 1. Astronomie, 2. Geodäsie, 3. Meteorologie und Geophysik, 4. ange-
wandte Mechanik, 5. angewandte Physik, C. mathematische Statistik und Ver-
sicherungswesen.
Bemerkung: Der Kandidat kann unter den mit 1 bis 6 bezeichneten
Gebieten frei wählen, soweit sie von den Mitgliedern des Prüfungsamtes ver-
treten sind.
§ 27.
Mineralogie und Geologie.
Von Kandidaten, welche Mineralogie und Geologie als Zusatzfach
wählen, ist zu fordern:
a) Mineralogie: Vertrautheit mit der Kristallographie, mit den physi-
kalischen und chemischen Untersuchungsmethoden, den chemischen Beziehungen der
Mineralien, mit dem Auftreten der Mineralien in der Natur, ihrer Bildungsweise
und praktischen Verwertbarkeit. Kenntnis der Gesteinsarten und ihrer Unter-
suchungsmethoden.
b) Geologie: Kenntnis der heutigen geologischen Vorgänge und ihrer
Wirkungen bei der Gestaltung der Erdoberfläche. Kenntnis der für die Abschnitte
der Erdgeschichte bezeichnenden Faunen, Floren, Gesteine, ihrer Gliederung und
Bildungsumstände. Kenntnis der Geologie von Deutschland unter besonderer
Berücksichtigung der das Landschaftsbild bestimmenden Einflüsse. UÜbung im
Beobachten von geoelogischen Aufschlüssen und im Kartenlesen, Profilzeichnen,
Bestimmen von Fossilien und Gesteinen.