(Prüsungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.) 219 
§ 28. 
Klassische Archäologie. 
Von Kandidaten, welche klassische Archäologie als Zusatzfach wählen, 
ist zu fordern: 
Kenntnis und klare Anschauung der wichtigsten erhaltenen Denkmäler des 
klassischen Altertums, auch der Denkmäler, durch die das Leben der verschiedenen 
Kulturepochen veranschaulicht wird. Einblick in die Entwicklung der antiken Kunst — 
Baukunst, Plastik, Malerei, Kleinkunst, namentlich der Vasen und Münzen — 
von der kretisch-mykenischen Zeit bis zur römischen Kaiserzeit. Bekanntschaft mit 
der griechischen Mythologie und der Epigraphik, besonders mit der Entwicklung 
der Schrift bei den Griechen; Vertrautheit mit der Topographie der wichtigsten 
Städte, namentlich Roms und Athens, und der bedeutendsten Kultstätten, wie 
Olympia und Delphi; Fähigkeit, vor einem Kunstwerk oder vor der Nachbildung 
eines solchen seinen Inhalt und seine Gestaltung zu erläutern, seine Stellung 
und Bedeutung in der Kunstentwicklung zu bestimmen und von seinem Zu- 
sammenhang mit der Kultur seiner Zeit, gegebenenfalls auch von seinen poetischen 
und geschichtlichen Quellen, Rechenschaft zu geben. 
§ 29. 
Geschichte der Kunst des Mittelalters und der Menzeit. 
Von Kandidaten, welche Geschichte der Kunst des Mittelalters und 
der Neuzeit als Zusatzfach wählen, ist zu fordern: 
Kenntnis und Verständnis der technischen Grundbedingungen der bildenden 
Künste (Baukunst, Plastik, Malerei, vervielfältigende Künste); Einblick in die Ent- 
wicklung der bildenden Künste im Abendlande seit dem Ansgang des Altertums, 
besonders eingehendere Keuntnis der deutschen Kunst bis zur Gegenwart; Kenntnis 
der wichtigsten Werke der außerdeutschen Kunst; Fähigkeit, vor einem Werke der 
bildenden Künste oder vor der Nachbildung eines solchen seinen Inhalt und seine 
Gestaltung zu erläutern, seine Stellung und Bedeutung innerhalb der Kunstent- 
wicklung zu bestimmen und von seinem Zusammenhang mit der Kultur seiner 
Zeit Rechenschaft zu geben.