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Regierungsblatt
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Jahrgang 1918.
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Nr. 58.
Inhalt: Ministerialverordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung. S. 239. — Ministerial-
bekanntmachung über die Zusammensetzung der Prüfungskommission für das Lehramt an
höheren Schulen. S. 289.
(Nr. 216.) Ministerialverordnung vom 13. November 1918 über die wirtschaftliche Demobil-
machung.
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 7. November 1918 über die
wirtschaftliche Demobilmachung (Reichs-Gesetzblatt S. 1292) wird bestimmt:
Als Kommunalverband ist der Verwaltungsbezirk, vertreten durch den Bezirks-
direktor, und als höhere Verwaltungsbehörde der Bezirksdirektor anzusehen.
Weimar, den 13. November 1918.
Staatsministerium, Departement des Innern.
Sledogt.
(Nr. 217.) Ministerialbekanntmachung über die Zusammensetzung der Prüfungskommission für
das Lehramt an höheren Schulen.
Des Wissenschaftliche Prüfungsamt in Jena zur Prüfung für das Lehramt
an höheren Schulen ist für die Zeit bis zum 1. April 1920 wie folgt zu-
sammengesetzt:
Vorsitzender: Der Kurator der Universität, Geheimer Staatsrat Dr. Vollert;
Stellvertreter des Vorsitzenden: Geheimer Rat Dr. Goetz, Geheimer Hofrat
Dr. Haußner und Geheimer Hofrat Dr. Michels;
1918.
Ausgegeben in Weimar am 25. November 1918. 73