Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

309 
  
Regierungsblatt 
für 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Jahrgang 1918. 
* Nr. 61. 
Inhalt: Ministerialverordnung über die Kosten der Schlachtvieh= und Eleischbeschau, einschließlich der 
Trichinenschau. S. 309. — Ministerialverordnung über die Verlängerung der Amtsdauer von 
Mitgliedern der Handelskammer. S. 310. — Ministerialverordnung über die Bekämpfung des 
Kartoffelkrebses. S. 310. — Ministerialbekanntmachung über die Landarmenkommission. 
S. 312. — Ministerialbekanntmachung übter das übereinkommen mit Preußen wegen gegen- 
seitiger Anerkennung der Prüfungszeugnisse für Sprachlehrerinnen. S. 312. — Ministerial- 
bekanntmachung über den dritten Nachtrag zu der Prüfungsordnung für die Kandidaten 
des geistlichen Olmtes in der evangelichen Landeskirche vom 13. Gebruar 1889. S. 313. — 
Ministerialbekanntmachung über Erhöhung der Gebü ren für Prüfung überwachungepflichtiger 
Anlagen. S. 313 — Bekanntmachung über die UAushebung der Gelindeordnung. S. 814. — 
Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
  
  
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(Nr. 228.) Ministerialverordnung vom 15. November 1918 über die Kosten der Schlachtvieh- 
und Fleischbeschau, einschließlich der Trichinenschau. 
Auf Grund des § 8 des Ausführungsgesetzes vom 18. März 1903 zum Reichs- 
gesetz vom 3. Juni 1900, die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betreffend, wird 
mit Zustimmung der provisorischen Regierung folgendes verordnet: 
1. Die in den §§ 50 und 52 der Ausführungsverordnung vom 31. März 
1903, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, einschließlich der 
Trichinenschau (Regierungsblatt S. 73) und in dem Nachtrag vom 
20. Februar 1917 (Regierungsblatt S. 34) aufgeführten Gebühren werden 
mit Wirkung vom 1. Jannar 1919 ab bis auf Widerruf um die 
Hälfte erhöht. 
Ergeben sich dabei durch 5 nicht teilbare Beträge, so sind sie nach 
oben abzurunden. 
2. Gemeinden ohne Schlachthauszwang, die die Gebühren mit Genehmigung 
der Aufsichtsbehörde abweichend von den Sätzen der §§ 50 und 52 fest- 
gesetzt haben haben ihre Einzelsätze mit Wirkung vom 1. Januar 1919 
18. 
Ausgegeben in Weimar am 12. Dezember 1918. 77
	        
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