Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Heeresgefolge  gehörenden  Personen.  Gerade  diese  letzteren  werden  geneigt  sein,
die  militärischerseits  getroffene  Einrichtung  zu  umgehen  und  müssen  daher  um  so
mehr  Gegenstand  der  gesundheitlichen  Überwachung  seitens  der  Zivilbehörden  sein.

Soweit  die  Beschaffung  und  Bereitstellung  von  Personal  für  die  Durchführung
der  angegebenen  Maßnahmen  in  Betracht  kommt,  ist  wohl  die  Hoffnung  nicht
unberechtigt,  daß  unter  den  bereits  jetzt  eintreffenden  Heeresangehörigen  sowie  auch
unter  den  in  der  Kriegsindustrie  nun  freiwerdenden  Arbeitskräften  sich  viele  Personen
  befinden,  welche  für  die  einzelnen  Verrichtungen  gegen  entsprechende  Vergütung
gewonnen  werden  können.

Die  Gemeinden  sind  vom  Herrn  Bezirksdirektor  zu  bescheiden.

Den  Garnisonkommandos  ist  ein  Abdruck  mitzuteilen.

Weimar,  den  6.  Dezember  1918.

Staatsministerium,  Inneres.
Slevogt  i.  V.

 

(Nr.  245.)  Inhaltsverzeichnis  aus  Nr.  170  und  171  des  Reichs--Sesetzblattes.

Nr.  6562.  Namensänderung  des  Kaiserlichen  Statistischen  Amtes.  Vom  30.  November
  1918.

„  6563.  Bekanntmachung  über  die  Aufhebung  der  Verordnung  zur  Ergänzung
der  Bekanntmachung  zum  Biersteuergesetze  vom  7.  November  1918
(Reichs-Gesetzblatt  S.  1291).  Vom  2.  Dezember  1918.

„  6564.  Verordnung  über  die  Gewährung  von  Straffreiheit  und  Strafmilderung.
Vom  3.  Dezember  1918.

„  6565.  Verordnung  über  Druckpapier.  Vom  30.  November  1918.

„  6566.  Bekanntmachung,  betreffend  Aufhebung  des  §  11a  der  Verordnung  über
die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren  vom
10.  Juni"23.  Dezember  1916  (Reichs-Gesetzblatt  S.  1420).  Vom
30.  November  1918.

„  6567.  Verordnung  über  die  Entlohnung  und  die  Errichtung  von  Fachaus--schüssen
  im  Bäckerei=  und  Konditoreigewerbe.  Vom  2.  Dezember  1918.

„  6568.  Verordnung  über  die  Weitergewährung  von  Zulagen  zu  Verletztenrenten
  aus  der  Unfallversicherung.  Vom  2.  Dezember  1918.

„  6569.  Erlaß  über  die  Errichtung  des  Reichsluftamts.  Vom  4.  Dezember  1918.

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