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xk. Gebühren für Hebammen.
1. Für den Beistand bei einer Geburt, ingleichen für die Hülfe-
leistung bei einer von einem Geburtshelfer besorgten
Entbindung bei Tage oder bei Nacht:
a) in leichteren Fällen 5 % bis 20.4
b) in unregelmäßigen und langwierigen Fullen sowit
bei Zwillingsgeburten . 10 „ „ 40 „
Die Ansätze für die hier nicht genannten Gebühren werden um die Hälfte
erhöht.
Weimar, den 18. Dezember 1918.
Staatsministerium, Inneres.
Münzel i. V.
Nr. 250.) Ministerialbekanntmachung über die Zusammenlegung der drei Forstreviere Tann-
roda, Bad Berka und Treistedt.
Vom 1. Januar 1919 erfolgt die Zusammenlegung der drei Forstreviere Tann-
roda, Bad Berka und Treistedt.
Das bisherige Berkaer Revier rechts der Ilm nebst der Krakendorfer Abtei-
lung des bisherigen Tannrodaer Forstes erhält die Bezeichnung: Bad Berka Ost,
Revierverwalter: Oberförster Pfeifer in Bad Berka.
Der übrige Teil des Tannrodaer Forstes, die Münchener Abteilung, das
Mohrental und Tännich, sowie die Harthabteilung des Berkaer Forstes bilden
zusammen mit dem Tonndorfer Schloßholz und den Eichelborn-Klettbacher Hölzern
das Revier Bad Berka West, Revierverwalter: Forstmeister Beyer in Bad Berka.
Weimar, den 20. Dezember 1918.
Staatsministerium, Finanzen.
Or. Beumann i. V.
(Nr. 251.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 172 bis 177 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 6570. Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Erwerbslosen-
fürsorge. Vom 3. Dezember 1918.
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