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„Deutschen Arzneitaxe 1919“ für die Apotheken in Sachsen-Weimar bis auf weiteres
als bindende Norm eingeführt.
Die mit Einführung der Deutschen Arzneitaxe 1918 den Apothekern erteilte
Berechtigung zur Erhebung des Teuerungszuschlags bleibt bis auf weiteres
in Kraft.
Es wird dabei bemerkt daß weitere Anderungen in der Preisliste der Arznei-
mittel — Abschnitt E der Deutschen Arzneitaxe — sowie in der Preisliste der
Arzneigefäße — Abschnitt F der Deutschen Arzneitaxe —, die während des Jahres
1919 infolge des Steigens oder Sinkens der Großhandelspreise für die Arznei-
mittel und für die Arzneigefäße notwendig werden, durch das Reichsamt des
Innern festgestellt werden.
Weimar, den 28. Dezember 1918.
Staatsministerium. Inneres.
Slevogt i. V.
(Nr. 258.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 178 bis 192 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 6578. Verordnung über eine militärische Amnestie. Vom 7. Dezember 1918.
„ 6579. Bekanntmachung, betreffend Einsetzung einer Kommission zur Unter-
suchung der Vorgänge am Freitag, den 6. Dezember 1918. Vom
10. Dezember 1918.
„ 6580. Bekanntmachung über den Zahlungsverkehr mit Belgien und Luxem-
burg. Vom 11. Dezember 1918.
„ 6581. Anordnung über Arbeitsnachweise. Vom 9. Dezember 1918.
„ 6582. Verordnung, betreffend die einstweilige Anderung der Militärstraf-
gerichtsordnung, des Einführungsgesetzes dazu und des Militärstraf-
gesetzbuchs. Vom 5. Dezember 1918.
„ 6583. Gesetz zur Bildung einer freiwilligen Volkswehr. Vom 12. Dezember 1918.
„ 6584. Verordnung über die Zurückführung von Waffen und Heeresgut in
den Besitz des Reichs. Vom 14. Dezember 1918.
„ 6585. Verordnung zum Schutze der Kriegsteilnehmer gegen Zwangsvoll-
streckungen. Vom 14. Dezember 1918.
„ 6586. Verordnung über die Gewährung von Zulagen an Empfänger einer
Altersrente aus der Invalidenversicherung. Vom 14. Dezember 1918.
„ 6587. Verordnung zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Vom 11. De-
zember 1918.