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Regierungsblatt
Großherzogtum Bachsen.
Jahrgang 1918.
Nr. 5.
Inhalt: Landesherrlicher Gnadenerlaß vom 27. Januar 1918. S. 11. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Reichs-Gesetzblatt. S. 12.
(Nr. 12.) Landesherrlicher Gnadenerlaß vom 27. Jannar 1918.
Wir
Wilbelm Ernst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2.
wollen in Gnaden genehmigen, daß im Strafregister und in den polizeilichen Listen
alle noch nicht gelöschten Vermerke über die bis zum 27. Jannar 1908 (ein-
schließlich) von Unseren Gerichten und Verwaltungsbehörden verhängten Strafen
gelöscht werden, wenn
1. der Bestrafte keine anderen Strafen erhalten hat als Gefängnis bis zu
einem Jahr einschließlich, oder Festungshaft bis zu einem Jahr ein-
1918.
Ausgegeben in Weimar am 2. Februar 19198. 5