Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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8 13. 
Dem Direktor liegt die unmittelbare Beaufsichtigung des Unterrichts ob. Er ist der 
nächste Vorgesetzte der übrigen Lehrer. 
Der Direktor ist sowohl dem Schulvorstande, wie auch dem Großherzoglichen Staats- 
ministerium, Departement des Kultus, für die vorschristsmäßige Ausführung des Lehrplanes, 
sowie überhaupt für einen geordneten Schulbetrieb verantwortlich und hat auf den Unterricht 
der Lehrer mit Rat und Weisung einzuwirken. 
8 14. 
Wird die Schule aufgehoben, so fällt deren Vermögen der Carl-Zeiß-Stiftung anheim. 
  
(Nr. 30.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 12 bis 14 des Reichs-Gesetzblattes. 
Nr. 
1 
77 
77 
77 
6225. 
6226. 
6227. 
6228. 
6229. 
6230. 
6231. 
6232. 
Bekanntmachung über die Besetzung und das Verfahren des Reichs- 
schiedsgerichts für Kriegswirtschaft in den im § 2 Abs. 2 der Verord- 
nung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 
(Reichs-Gesetzblatt S. 257) bezeichneten Fällen. Vom 14. Ja- 
nuar 1918. 
Verordnung, betreffend Aufhebung von Verordnungen über die Rege- 
lung der Preise für Gemüse, Obst, Obstmus und sonstige Fettersatz- 
stoffe zum Brotaufstrich. Vom 23. Januar 1918. 
Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst. Vom 
23. Jannar 1918. 
Bekanntmachung über die Ausführungsbehörden und die Ausführungs- 
bestimmungen für die Unfallversicherung von Tätigkeiten im vater- 
ländischen Hilfsdienst im Ausland. Vom 19. Januar 1918. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung und Ergänzung der Eichordnung. 
Vom 23. Januar 1918. 
Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke. Vom 24. Ja- 
nuar 1918. 
Bekanntmachung, betreffend weitere Anderung der Ausführungsbestim- 
mungen vom 10. Oktober 1916 zu der Verordnung über Nohtabak. 
Vom 24. Januar 1918. 
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Ge- 
setzes über den Absatz von Kalisalzen. Vom 25. Jannar 1918. 
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