Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

62 (Vaterländ. Hilfsdienst.) 
39. Kommt ein Betriebsunternehmer seiner Pflicht zur Errichtung der Aus- 
schüsse nicht nach, so hat in den Städten Weimar, Ilmenau, Apolda, Jena, 
Eisenach der Gemeindevorstand, im übrigen der Bezirksdirektor, abgesehen von der 
Befugnis zur Verhängung von Zwangsstrafen, selbst das Erforderliche, insbesondere 
zur Herbeiführung der Wahlen oder zur Bildung von Ausschüssen für bestimmte 
Betriebsabteilungen anzuordnen. 
Weimar, den 19. Februar 1918. 
Großbherzoglich Sächsisches Staatsministerinm. 
Departement des Innern. 
Antentse. 
Anlage J. 
Muster der RKechnung nach Kr. 27, 28. 
Es sind für einen Arbeiterausschußf 7 Mitglieder zu wählen. Für die Wahl 
sind 3 Listen A, B, C aufgestellt. Es sind Stimmen entfallen auf 
Liste A B □ 
421 397 401. 
Die Bildung der Teilzahlen ergibt folgendes. Teilung durch 
Liste A B · 
2. 210 198 200 
3. 140 132 133 
4. 105 99 100 
5. 84 79 80 
6. 70 66 66 
Ordnung der Höchstzahlen: 
1. 421 Liste A. s. 133 Liste 0 
2. 401 „ C. 9. 132 „ 8 
3. 397 „ B 10. 105 „ A. 
4. 210 „ A H1. 100 „ C. 
5. 200 „ O0. 12. 99 „ B 
6. 198 „ B. 13. 84 „ A 
7. 140„ A 14. 80 „ 0 
  
  
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