Befoͤrderung im Allgemeinen duͤrfen
nur im Monat Januar jeden Jahrs
eingereicht werden, und erloͤschen mit
dem letzten December desselben Jahrs.
Fuͤr das laufende Jahr 1824 sind
von heute an sechs Wochen hiezu an-
beraumt; bis zum Abfluß derselben
bleiben noch die vorhandenen allge-
meinen Bittschriften guͤltig.
6) Ergiebt sich im Laufe des Jahrs,
ehe dem allgemeinen Gesuche eines
Vittstellers willfahrt wurde, eine
Veränderung, oder bommen Hand-
lungen zur Kenntniß der Schul-Com-
mission, oder des Schul-Inspektors,
welche den Bewerber der nachgesuch-
ten Anstellung oder Beförderung un-
wärdig machen dürften, so ist davon
unverzüglich durch das Schul-Inspek-
torat dem katholischen Kirchenrath
die Anzeige zu machen.
7) Die um Beförderung im Allgemei-
nen Bittenden werden nur bei den-
jenigen Diensten, deren beständiges
Einkommen ihr dermaliges beständi-
ges Einkommen um 50 fl. im
Durchschnitt übersteigt, als Bewerber
angenommen. Wenn daher ein
solcher sich mit einem geringeren
Dienste begnügen will, so hat er die-
ses in seiner Eingabe zu bemerken,
oder bei der Erledigung eines solchen
Dienstes sich um denselben besonders
zu melden.
3) Angehängte Beschränkungen oder
Bedingungen kann man weder bei
besonderen, noch bei allgemeinen Be-
werbungen annehmen, und solche Ein-
gaben werden auf Kosten der Bitt-
steller zurückgesendet werden.
9) Kein Provisor oder Schullehrer darf,
ohne besonders erhebliche Gründe, die
auf seine allgemeine oder besondere
Bitte erfolgte Ernennung ablehnen.
Wenn daher ein Provisor, welcher
sich um Anstellung im Allgemeinen
gemeldet hat, einen Schuldienst,
welcher von der Zeit seiner Eingabe
an erledigt wird, nicht wünscht, so#
hat er dieses im vorkommenden Falle
besonders, und zwar unmittelbar hie-
her, innerhalb vier Wochen vom Tage
der Bekanntmachung an, zu erklären.
Ein Gleiches muß geschehen, wenn ein
Schullehrer, der sich um Beförderung
im Allgemeinen gemeldet hat, einen
in Erledigung kommenden Schuldienst,
welcher 50 fl. mehr, als sein bisheri-
ger erträgt, nicht zu erhalten wünscht.
Stuttgart den :4. Januar 1824.
Camerer.