Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

„berechnen und zu erstatten haben soll, 
„wogegen alle andere Kosten fuͤr Pro- 
„tokollirung, Schreib- und Abschrift- 
„Gebuͤhren, so wie fuͤr die an die 
„Gerichts-Personen, oder an die Kasse 
„sonst zu entrichtenden Sporteln nicht 
„aufgerechnet werden moͤgen.“ 
Diese Uebereinkunft soll vom heutigen 
Tage an gegenseitig in Wirksamkeit treten 
und wird daher andurch zu oͤffentlicher 
B.) 
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Kenntniß gebracht, auch den betreffenden 
Behoͤrden aufgegeben, darnach bei eintre- 
tenden Faͤllen sich zu benehmen. 
Stuttgart den 15. Februar 1824. 
Auf Seiner Königlichen Majestät 
höchsten Befehl. 
Für den Justiz-Minisier: Für den Minister der 
v. Otto. auswaͤrtigen Angele- 
genheiten: 
v. Vellnagel. 
Des Departements des Innern: 
Des evaßgelischen Consistorium. 
Schullehrer-Conferenz-Direktoren in der Diöcese Göppingen betreffend. 
An die Stelle des nach Wangen, Cann- 
stadter Dekanats, beförderten Pfarrers 
Nl. Rösch, von Faurndau, ist dem Pfar- 
rer M. Pichler in Wangen, Göppinger 
Dekanats, die erledigte Schullehrer-Con- 
ferenz-Direbtion des untern Dibcesan-Be- 
zirks-übertragen worden. 
Stuttgart den 11. Februar 13-:4. 
« Waͤchter. 
C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Bestellung von drei Finanz-Referendären. 
Seine Königliche Majestät haben 
vermöge höchster Entschließung vom 16. 
d. M. gnädigst genehmigt, daß die ge- 
prüften Dienst-Candidaten der Cameral- 
Wissenschaft: 
Märklin aus Tübingen,
	        
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