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term 1. Februar 1823 gefällten (S. 260
des Reg. Blatts eingerückten) definitiven
Urtheils, vor Allem die Ergänzung der
Untersuchung über mehrere, theilweise
in jenem Urtheil selbst noch einer nähe-
frren Instruktion vorbehaltene Punkte
angeordnet, und die Sache zu diesem
Ende, so wie zu Fallung eines derein-
stigen weiteren Erkenntnisses über das
Ganze der so zu vervollständigenden Un-
tersuchung an den Gerichtshof erster In-
stanz zurückgewiesen, Rekurrent übri-
gens von seiner bisher bekleideten Sub-
stituten-Stelle sowohl, als seinen übri-
gen öffentlichen Aemtern, in so weit er
von solchen noch nicht entfernt worden,
bis zur Entscheidung der Sache suspen-
dirt.
Den 15. Januar wurde:
. in der Rekurssache des Stadtraths
Dreher, von Münsingen, das von dem
Gerichtshofe zu Ulm unterm 27. Nobem-
ber 1625 wegen als Güterpfleger durch
Kassen-Eißgriffe sich zu Schulven ge-
brachten Kassenrests und Fälschung wi-
der ihn gefällte (S.-9y: des Reg. Blatts
enthaltene) Erkenntniß nicht nur bestä-
tigt, auch Rekurrent zu Bezahlung der
Kosten zweitef Instanz für schuldig, er-
klärt, sondern auch auf den Fall, daß
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der Rest nicht erseht werden sollte, sich
ein Strafzusaßtz vorbehalten;
. in der Rekurssache des Peter Esel,
von Alt-Oberndorf, O. A. Oberndorf,
das von dem Gerichtshofe zu Töbingen,
wegen wiederholten Diebstahls und an-
derer Vergehen unterm 1FJ. Nov. 18:3
wider ihn ergangene (S. 956 des Reg.
Blatts eingerückte) Erbenntniß unter
Verurtheilung des Rekurrenten in die
Kosten des Roeburses lediglich bestärigt.
Den :½7. Januar wurde:
. in der Rekurssache des suspendirten
Stiftungs-Rechnungs-Revisors Weiß,
von Wildberg, O.A. Nagold, der Re-
kurs gegen das von dem Gerichtshofe zu
Tübingen, wegen bedeutender Geschäfts-
Rückstände, höchst nachläßiger Geschäfts-
Behandlung, grober Eigenmachrigkeit
und anderer Vergehen unterm 16. Mai
1825 wider ihn gefällte (S. 481 des
Reg. Blatts enthaltene) Erkenmtnif we-
gen Mangels an einer gegründeten Be-
schwerde verworfen, auch Rekurrent in
die Kosten zweiter Instanz verfällt;
. in der Rekurssache des Johannes Wu-
cker, von Moͤhringen, O. A. Stuttgart,
das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen,
wegen wiederholten Bettelns und Vagi-
rens unterm 29. December 1823 wider
« ihn beftiht (S. 59 des Reg. Blaus d.s