Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

zelsau,  wegen  Real=  und  Verbal-Injurien
  gegen  Privat-Personen,  grober
Injurien  gegen  obrigkeitliche  Personen,
ausgestoßener  gefährlicher  Drohungen,
und  wegen  mit  Mißhandlung  verbundener
  Widersehlichkeit  gegen  einen  Polizeidiener,
  so  wie  wegen  Scortation  zu
fünfmonatlicher  Festungsstrafe;

15.  Georg  Pfanzer,  von  Bernsfelden,

—

2.

O.  A.  Mergentheim,  wegen  wiederholter
  thätlicher  Mißhandlung  seiner  Ehefrau
  und  seiner  Kinder,  wegen  nächtlichen
  Unfugs,  so  wie  wegen  ausgestoßener
  Schmähungen  gegen  obrigkeitliche

132

Personen,  mit  Rücksicht  auf  die  schon

egen  gleicher  Vergehen  erlittenen  mehrfachen
  Strafen  zu  viermonatlicher
Reklusion  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus
verurtheilt.

Unterm  31.  Januar  wurde:

14.  der  Kaufmann  Joseph  Werra,  von

Gmünd,  wegen  zweimaligen  Bruchs
des  Handgelübdes  und  wegen  großen
Betrugs  bei  seinen  zweimaligen  Vergantungen
  durch  Verheimlichung  bedeutender
  Theile  seines  Vermögens  mit
einer  zweijährigen  Festungsstrase
belegt.

:.  Civil-Senat.

.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.

Gerichte  Gaildorf  zwischen  Christine
Schmidt,  von  Gottwollshausen,  Kl.,
Antin,  und  Georg  Stephan,  von
Oberfischach,  Bekl.,  Aten,  Alimentation
eines  angeblich  im  Ehebruch  erzeugten
Kindes  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  24.  November,  publicirt
den  22.  December,  die  Berufung  wegen
unterlassener  vorschriftsmäßiger  Einreichung
  eines  Beschwerde-Libells  unter
Veruriheilung  der  Antin  in  die  Kosten
für  verlassen  erklärt.  (d.  10.  Januar.)

In  der  Ationosache  von  dem  O.A.Ge-□V



richte  Gerabronn  zwischen  Martin  Diebacher,
  von  Hausen,  Kl.,  Anten,  und
Georg  Michael  Vogel,  von  Lindlein,
Bekl.,  Aten,  Ersawaufgewendeter  Tauf-Ernährungs=
  und  Kindbett-Kosten  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
10.  December,  publ.  den  2.  Januar,  die
ergriffene  Berufung  wegen  Versäumung
der  Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erbldrt.  (d.
17.  Januar.)  «

.  In  der  Rechtssache  zwischen  dem  General-Lieutenant

  Freiherrn  v.  Wöllwarth
zu  Essingen,  Kl.,  und  der  verwitrweten