Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Fall der Wiederbetretung verurtheilt. 
Durch Erbenntniß vom 22. Nov. 1823 
wurde Johann Georg Müller, von 
Schlierbach, O. A. Göppingen, wegen 
injuridser Aeußerungen gegen die aller- 
höchste Person Seiner Königlichen 
Majestät, ferner wegen Injurien ge- 
gen die ihm vorgeseßte Obrigkeit und 
wegen anderer geringerer Vergehen, 
neben dem Kosten-Ersah zu achtmo- 
natlicher Festungs-Arbeitssirase ver- 
urtheilt; welche Strafe Seine Kö- 
nigliche Majestär vermöge höchster 
Entschließung vom 6. Januar auf die 
Dauer von vier Monaten aus Gna- 
den herabgesett haben. 
Am ?7. Januar wurde: 
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Johann Riebert, von Schnittlingen, 
O.A. Geißlingen, wegen vier kleiner, 
jedoch theilweise ausgezeichneter Dieb- 
stähle, welche als erster Rückfall im 
rechtlichen Sinne erscheinen, und wegen 
eines kleinen Funddiebstahls, neben dem 
Kosten= und Schadens-Ersaß zu drei 
und einhalbmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe verurtheilt. 
Den 10. Januar wurde: 
5. Jakob Hiller, von Wain, O.A. Wib- 
lingen, wegen zum sechstenmale wieder- 
holten Vagirens und wegen Lügen ror 
der Obrigkeit, neben dem Kosten-Ersatz, 
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zur Einsperrung im Zwangs-Arbeits- 
hause zu Ulm bis zu erprobter Besse- 
rung, wenigens aber auf die Dauer von 
einem Jahr und zu einer zweimaligen 
körperlichen Züchtigung je von föünf 
und zwanzig Stockstreichen wäh- 
rend der Dauer seiner Strafzeit, verur- 
theilt. 
Am 1½2. Januar wurde: 
6. der Substitut Johann Kieser, von 
Altenstatt, O. A. Geißlingen, wegen Ur- 
kundenfälschung seiner Substitutenstelle 
entsehßt, zu Bebleidung cines öffentli- 
chen Amts für unfübig erblärt und 
neben dem Kosten-Ersatz zu vierwö- 
chiger Gefängnißstrafe verurtheilt. 
An demselben 
ferner: 
Tage wurde 
"vJv. der bei dem O. A. Gerichte Geißlingen 
in Untersuchung gekommene Ludwig 
Schürle, von Heidenheim, wegen wie- 
derholten Vagirens und Bettelns, wie- 
derholter falscher Angaben über seine 
personliche Verhältnisse und dadurch ver- 
übten Betrugs und wegen wiederholter 
Lügen vor der Obrigkeit, neben dem 
Kosten= und Schadens-Ersaß zu sechs- 
natlicher Festungs-Arbeitestrafe und 
nachheriger Einsperrung im Zwangs- 
Arbeitshaus zu Ellwangen bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf
	        
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