öffentlicher Urkunden, neben Ent- zusahes für den Fall eines bleibenden
setzung von seiner Stelle und Unfc= Nachtheils für den Verwundeten.
higkeits-Erklárung zu Bekleidung
eines öffentlichen Amtes, zu viermo-= Den 19. Januar wurde:
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe, und 14. Johann Georg Walter, von Uhin-
b) der Gemeinde-Pfleger Johannes Lo- gen, O. A. Göppingen, wegen wieder=
renzer daselbst, wegen durch unor- holten Vagirens und Bettelns, neben
dentliche Rechnungsführung verschul- dem Kosten-Ersaß zur Einsperrung in
deten, jedoch bercits ersetzten Kassen- das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis
rests, Führung von Nebenrechnungen, zu erprobter Besserung, wenigstens aber
Verwendung von Commun-Geldern zu auf die Dauer von sieben Monaten
dhnlichen unerlaubten Zwecken wie zu verurtheilt.
a) und Fälschung einer öffentlichen Ur-
kunde, neben Entseßzung von seiner Am :#. Juni wurde:
Stelle und Unfähigkeits-Erblá= 15. auf den Grund der von dem O. A.Ge-
rung zu Bekleidung eines böffentlichen richte Münsingen geführten Untersuchung
Amts zu zwei und einhalbmonat= Friedrich Friesinger, von Sontheim,
licher Festungssirafe verurtheilt. wegen oft wiederholten Vagirens und
Zugleich wurde wegen des Schadens- wegen Bettelns unter betrügerischem
und Kosten-Ersaßes das Angemessene Vorwande, neben dem Schadens= und
verfügt. Kosten-Ersatz zu einer körperlichen Züch-
» tigung von fuͤnfzehen Stockstrei-
13. Michael Straͤhl, von Duͤrnau, O. A. Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu er-
Goͤppingen, wegen gefaͤhrlicher Verwun- erprobter Besserung, wenigstens aber
dung, in Beruͤcksichtigung eintretender auf die Dauer von fünf Monaten
mildernder Umstände, neben dem Scha- verurtheilt, auch die Stellung des An-
dens= und Kosten-Ersaß zu viermo- geschuldigten unter genaue ortspolizeili-
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe ver- che Aufsicht nach erstandener Strafe ver-
urtheilt, unter Vorbehalt eines Straf- ordnet. -"