Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Genossenschaft verübten, zwar kkleinen, 
aber durch Einbruch und Einsteigen 
qualificirten Diebstahls, neben dem 
Schadens= und Kosten-Ersatß über die 
in Gemäßheit eines früheren Erkennt- 
nisses wegen anderer Verbrechen bereits 
von ihm erstandene Festungsstrafe und 
noch an ihm zu vollziehende Reklusion 
im Zwangs-Arbeitshaus zu einer Zucht- 
hausstrafe in Gotteszell von zwei Jah- 
2. 
Den 2. Januar wurde: 
. in der Ationssache von dem O. A. Gericht 
Ulm zwischen der Wittwe des Försters 
Frieß, von Langenau, nun zu Memmin- 
gen wohnend, Lutin, Antin, und dem 
Vertreter der Gantmasse ihres verstor- 
benen Ehemanns, Laten, Aten, die 
Gantverweisung betreffend, das unterm 
B. April 1825 eröffnete unterrichterliche 
Erkenntniß unter Vergleichung der Pro- 
zeß- Kosten theils bestätigt, theils abge- 
aͤndert. 
Am 14. Januar wurde: 
. in der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richte Saulgau zwischen dem Schult- 
heisien Conrad Bosch, von Ursendorf, 
Bekl., Anten, und dem Kaplan Finkele, 
ren und drei Monaten und einer 
körperlichen Züchtigung von je vierzig 
Stockstreichen an zwei auf einander 
folgenden Tagen; 
21. Marie Koß, von Biberach, wegen 
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grober Mißhandlung ihres Vaters, ne- 
ben dem Kosten-Ersatz zu sechsmonat- 
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg 
verurtheilt. 
Civil-Senat. 
von Ennentach, Kl., Aten, Zehendrei- 
chung betreffend, das am 11. Dec. 1822 
eroͤffnete comdemnatorische Erkenntniß 
des Richters voriger Instanz bedingt 
unter Beweis-Nachlaß für den Anten 
und mit Aussehung des Kostenpunkts 
bestätigt. 
Am 16. Januar wurde: 
. in der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richte Geißlingen zwischen Joham Georg 
Frey, Bäcker in Altenstadt, Kl., Anten, 
und den Kindern des verstorbenen Georg 
Kdpf daselbst, Bekl., Aten, Zurück- 
erstattung eines angeblich doppelt be- 
zahlten Kapitals von 2oo fl. samt Zinsen 
betreffend, das unterm 1. April 1823 
eröffnere unterrichterliche Erbenntniß
	        
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