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Genossenschaft verübten, zwar kkleinen,
aber durch Einbruch und Einsteigen
qualificirten Diebstahls, neben dem
Schadens= und Kosten-Ersatß über die
in Gemäßheit eines früheren Erkennt-
nisses wegen anderer Verbrechen bereits
von ihm erstandene Festungsstrafe und
noch an ihm zu vollziehende Reklusion
im Zwangs-Arbeitshaus zu einer Zucht-
hausstrafe in Gotteszell von zwei Jah-
2.
Den 2. Januar wurde:
. in der Ationssache von dem O. A. Gericht
Ulm zwischen der Wittwe des Försters
Frieß, von Langenau, nun zu Memmin-
gen wohnend, Lutin, Antin, und dem
Vertreter der Gantmasse ihres verstor-
benen Ehemanns, Laten, Aten, die
Gantverweisung betreffend, das unterm
B. April 1825 eröffnete unterrichterliche
Erkenntniß unter Vergleichung der Pro-
zeß- Kosten theils bestätigt, theils abge-
aͤndert.
Am 14. Januar wurde:
. in der Ationssache von dem O. A. Ge-
richte Saulgau zwischen dem Schult-
heisien Conrad Bosch, von Ursendorf,
Bekl., Anten, und dem Kaplan Finkele,
ren und drei Monaten und einer
körperlichen Züchtigung von je vierzig
Stockstreichen an zwei auf einander
folgenden Tagen;
21. Marie Koß, von Biberach, wegen
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grober Mißhandlung ihres Vaters, ne-
ben dem Kosten-Ersatz zu sechsmonat-
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg
verurtheilt.
Civil-Senat.
von Ennentach, Kl., Aten, Zehendrei-
chung betreffend, das am 11. Dec. 1822
eroͤffnete comdemnatorische Erkenntniß
des Richters voriger Instanz bedingt
unter Beweis-Nachlaß für den Anten
und mit Aussehung des Kostenpunkts
bestätigt.
Am 16. Januar wurde:
. in der Ationssache von dem O. A. Ge-
richte Geißlingen zwischen Joham Georg
Frey, Bäcker in Altenstadt, Kl., Anten,
und den Kindern des verstorbenen Georg
Kdpf daselbst, Bekl., Aten, Zurück-
erstattung eines angeblich doppelt be-
zahlten Kapitals von 2oo fl. samt Zinsen
betreffend, das unterm 1. April 1823
eröffnere unterrichterliche Erbenntniß