Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

148 
Philemon, Titus und Timotheus 
ebenfalls in drei Stunden. 
Die christliche Kirchengeschichte 
setzt Prioatdocent Moͤhler in sieben 
wochentlichen Stunden fort. 
Derselbe faͤhrt in zwei Stunden mit 
dem Vortrage der Patrologie fort, 
und erklaͤrt die Buͤcher des Chrysosto- 
mus de Sacerdotio. 
Die Grundsaͤtze der apologetischen 
Theologie lehrt D. v. Drey jede Woche 
dreimal. 
Die Vorlesungen uͤber die Dogmatik 
setzt Derselbe in sieben wochentlichen 
Stunden fort. 
Die christliche Sittenlehre setzt 
D. Hirscher wochentlich fuͤnf Stunden 
fort. 
Die Pastoral-Theologie und Litur- 
sik trägt Derselbe in eben so viel Stun- 
den vor. « 
Die Vorlesungen uͤber das katholische 
Kirchenrecht werden nachtraͤglich ange- 
zeigt werden. 
Rechtswissenschaft. 
Zu Vorlesungen uͤber Encyklopaͤdie 
und Methodologie der Rechtswissen- 
schaft nach Hugo erbietet sich Prof. 
D. Cloßius fünfmal wöchentlich um 
11 Uhr. 
Ueber denselben Gegenstand wird nach 
Falks Enchyklopädie Pridvatdocent 
Lang von 11—1: Uhr Vorlesungen hal- 
ten. 
Katurrecht wird Ober-Justiz-Assessor 
D. Wächter fünfmal wöchentlich nach 
einem seinen Zuhdrern mitzutheilenden 
Grundriß in einer noch zu bestimmenden 
den Zuhdrern bequemen Stunde vortragen. 
Institutionen des röbomischen 
Rechts lehrt nach Mackeldey, Lehr- 
buch des rômischen Rechts. êäte Ausg. 
1825. von 10—1, Uhr sechomal wöchentlich 
Prof. D. Wächter. 
Pandekten wird Prof. D. v. Mal- 
blank in den gewöhnlichen Stunden um 
9 und 17: Uhr fortsehen; Prof. D. Schra- 
der den ersten Theil derselben in den 
gleichen Stunden (Donnerstags um 9 Uhr) 
nach Günther vortragen. 
Ueber das rômische Erbrecht hält 
Prof. D. Wächter fünfmal wöchentlich 
Vorlesungen nach Thibaut's Pandekten- 
recht von 11—12 Uhr. Seine Vorlesun= 
gen über das gemeine und württember- 
gische Strafrecht wird derselbe nächsten 
Winter halten. 
Ein exegetisches Collegium über 
rrömisches Recht wird Prof. D. Schra= 
der um 3 Uhr (Donnerstags um 11 Uhr) 
halten, und dabei Seidenstickers Chre- 
stomathie, und Cajus Institutionen (Ausg.-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.