Halbjahr die lateinischen oder grie-
chischen Styluͤbungen leiten.
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D. Steudel wird in einer zu verabre
denden Stunde auserlesene Stücke aus
dem Koran und anderen arabischen
Schriften auf Verlangen erklären.
Die sprische Sprachlehre trägt D.
Herbst wöchentlich dreimal vor.
Prof. D. v. Scherer wird die letten
Capitel des Buchs: Le Siccle le Louis XIV.
in Verbindung mit Rede= und Styl= Ue-
oungen erklären.
Prof. Emmert wird in schicklichen
Stunden öffentlich seine zwei Bücher:
Scella di Norelle e d’lslorie morali e dilel-
lwevoli, und The moral and amusing Siory-
Teller erblären.
Privatim erbietet sich derselbe zu Vor-
lesungen über die italiänische und eng-
lische Sprache.
Prof. Gerlach wird dreimal in der
Woche die Corinna, und eben so oft den
Vicer ol Wakefield erblären.
Repetent Donner erbietet sich zu ei-
nem Privatissimum über die Zeitmes-
sung der deurschen Sprache.
Staatswirthschaft.
Encyklopädie der Cameral-Wis-
senschaften wird Prof. Fulda, fünf
Stunden wöchentlich, von 11—1:2 Uhr
vortragen.
Landwirthschaft lehrt Prof. v. Forst-
ner, fünf Stunden wöchentlich, Morgens
von 3—9 Uhr.
Forstwirthschaft wird Privatdocent
Widenmann, vier oder fünf Stunden
wochentlich lehren.
Ebenderselbe erbietet sich drei Stun-
den wöchentlich zu Vorlesungen über die Na-
turgeschichte der für die Land= und Forst-
wirthschaft schädlichen Thiere und wird
damit die Anweisung verbinden, die zu
der Zahl derselben gehörigen Wild= und
Raub-Thier-Arten kunstmäßig zu fangen,
zu erlegen und auszurotten.
Specielle Technologie wird Prof.
Poppe, fünf Stunden wöchentlich, von
10 — 11 Uhr, nach seinem „Lehrbuch der
speciellen Technologie, Stuttg. und Tüb.
1319“ vortragen.
Policei in Verbindung mit Policei-
Recht wird Prof. Krehl, fünf Stunden
wöchentlich, von 3—4 Uhr vortragen.
Die Grundsäße der Finanzwissen-
schaft wird Prof. Fulda, drei Stunden
wöchentlich, von 9—10 Uhr lehren.
HOekonomische Botanik. S. Natur-
Wissenschaften.
Privat-Cameralrecht. S. Rechts-
Wissenschaft. ·
Tübingen den 17. Februch##34.
D. E. Schrader d. Z. Rector.