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Dabei werden nur diejenigen Geistlichen
zugelassen, welche im Jahr 16z u oder:
früher Priester geworden sind.
Die Candidaten haben sich 4 Wochen:
vorher schriftlich dahier zu melden, und,
wenn keine Abweisung erfolgt, am Mon--
tag den 5. Juli Nachmittags um 4 Uhr auf
der diesseitigen Kanzley zum Einschreiben:
zurerscheinen:.
Uebrigens berust man sich auf die im:
Staats= und Regierungs -Blatt vom
16. Februar 1819, S. 1171, und in den-
Eirkularerlassen vom: 1. Juli 1820 und.
6. August. 1322: bekannt gemachten Vor-
schriften.
Stattgart den: 15.. März 1834..
Camerer.:.
C.) Des. Departements der-Fin'anzem::
Des: Finanz-Ministerium.
Darstelluug der Resulkate der Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse-Rechnung für-
das Etats Jahr 18 1/1.
Nach den Bestimmungen- der Verfas
sungs-Urkunde §. 125 und des Schulden-
Zahlungs-Statutes vom ::. Juni 2320,
K. 13 soll die Jahrs-Rechnung der Schul-
den= Zahlungs-Kasse von der Ober-Rech-
nungs-Kammer abgenommen und geprüft,
sofort von Königlichen und ständischen Com-
missarien abgehört, das Resultat aber durch:
ben. Druck öffentlich bekannt gemacht, wer-
den.
Da nun die Abhör der Schulden-Zah-
lungs-Kassen-Rechnung für 1332 vollzogen
ist, und die hiefür bestimmten Königlichen
und ständischen Commissarien die Resultate
gedachter Rechnung in der anliegenden
Darstellung vorgelegt haben; so wird die-
selbe hiedurch öffentlich bekannt gemacht.,
Stuttgart den :2. März 1324.,
Weckherlin.