Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Abschnitt I. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
  
Zu Ablösung von Passiv-Kapitalien waren in diesem Jahre 
zu verwenden: 
1.) Rückstand vom vorigen Jahre 
a)am Kapital-Zahlungsfonds . 
b) an Vorschuͤssen auf die Shuden. leb e nahne von neuen 
Landestheilen . ..... 
2.) dießjaͤhriger ordentlicher Aulgungefonbs 
3.) Zins-Ersparnisse, da die Ratenzinse von den nach der 
Zinsverfallzeit abgelößten Kapitalien mehr betragen haben, 
als der Zinsabgang von den vor der Lin sverfal zeit abge- 
lößten * 
4.) Heimbezahlte Aktio-Kapitalien 
5.) Das der Kasse heimgefallene Passi o,Kapital . 
6.) Die zu Deckung der uͤber den Tilgungsfonds aufgekündeten 
Kapitalien ausgenommenen meuen Anleihen .. 
Zusammen-.«874,735si.26kr. 
Hievon wurden zu Ablösung von Passio-Kapitalien verwendet 
Rest noch zu verwenden 4 . 
cwie oben bei den Nusgaben Erne 5½% 
Dieser Rest liquidirt sich: 
u.) Durch die zur Kapitalien-Ablöôsung bereits verwendeten 
Gelder, die aber, weil die speciellen Schulden-Uebernahmen 
und die Berechnungen mit den Gläubigern in diesem Jahre 
nicht beendiget worden sind, noch nicht als Ablösungen ver- 
rechnet werden konnten, und die also als Vorschüsfse behan- 
delt werden mußten, nämlich: 
10,794 fl. 
71,714fl. 
125, o0o fl. 
1,162 fl. 
575fl. 
14665, 5o fl. 
1/580,261 fl. 
294,474 fl. 
— kr. 
— kr. 
— kr. 
26 kr. 
— kr. 
—hkr. 
5 kr. 
21kr.
	        
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