Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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") bei Kassen neuer Landestheile, über verrechnete und vom 
Passiostande in Abzug gebrachte 58,)15 fl. noch 
b) auf die Ablösung der Hannöverschen Schuld über verrech, 
nete 66,623 fl. 17 kr. 
3.) Durch ein der Staats, Hauptkasse emachtes perzinsliches 
Anleihen, das im Jahr 1827 wieder heimbezahlt worden 
5.) Durch den von der Staats-Hauptkafse am Tilgungsfonds 
von 135,xooo fl. schuldig gebliebenen Rückstand 
4.) Durch den Rückstand an den Militär-Kautionen . 
5.) Durch die unter dem — am Schlusse des Jahres vorhan- 
denen Kassen-Vorrath befindlichen Kapitalgelder 
Hierunter ist jedoch der besondere Tilgungsfonds nicht be- 
griffen, welcher durch das Gesetz vom 22. Juni 1820 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 305.) der Finanz-Verwaltung zu 
Deckung des Ausfalls wegen des aufgeschobenen Verkaufs 
von 2o00, doo Scheffel Früchten auf Wieder-Ersatz überlas. 
sen worden ist, it 5323P6,139 fl. öokr. 
  
Abschnitt U. 
Aktiv= und Passiv-Reste. 
  
A.) Am Anfange des Verwaltungs-Jahres haben betragen: 
1.) die Aktiv-Reste: 
a)Kassen-Bestad 
5) Ausstände ........ 
·)Borschusseauf Wiederrechnung .......... 
e - I 
: 2394,474 fl 
46, Coo fl. 
124,091 fl. 
56, coo fl. 
20, 62 fl. 
54oufl. 
46,614 fl. 
—kr. 
45ökr. 
— kr. 
— kr. 
20kr, 
18kr. 
i 
115,73öfl. 
232, 518 fl. 
71,714fl. 
420, o18 fl. 
Ankr. 
58kr. 
— kr. 
Skr.
	        
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